Hallo liebe Forengemeinde,
mich würde interessieren was mit dem eventuell noch vorhandenen Schonvermögen (max. 5000 Euro) des Unterhaltsempfängers nach dessen Tod passiert. Wieviel davon darf an die Erben gehen, oder muss es komplett an das Sozialamt, welches Hilfe zur Pflege leistet, abgeführt werden?