Hallo Ihr Lieben,
ich versuche mich schon vorzeitig mit dem Thema Elternunterhalt zu beschäftigen.
Meine Mutter muss ab Oktober 2019 Sozialhilfe beantragen, da sie Auslandsrente bekommen wird und das Alter für Grundsicherung im Alter erst April 2020 erreicht.
Im Oktober müssten mein Mann und ich ca. 100 Euro nach Selbstbehalt an meine Mama zahlen.
1. Aber ab März ändern sich die Verhältnisse einschneidend. Ich bin in 20 Woche schwanger und werde ab März Elterngeld bekommen.
Muss ich diese Umstände dem Sozialamt gleich mitteilen? Ich habe öfters gehört, dass Überprüfung alle zwei Jahre stattfindet, ich kann aber mit meinem Elterngeld die 100 Euro wirklich nicht bezahlen, mit meinem vollen Gehalt bin ich selbstverständlich dazu bereit.
2. ich habe mit meinen 38 Jahren 22000 Euro auf einem Sparkonto, 10000 Euro in Wertfonds und 5000 auf dem Girokonto, weil wir auf ein Auto sparen. Muss ich mit diesem Geld haften?
3. Meine Schwester ist 34, hat geringes Einkommen und ist alleinerziehend, sie musste nichts zahlen. Hat aber 20000 Euro auf einem Sparbuch, das mit den Rechnern aufgrund von geringem Bruttoeinkommen in den letzten paar Jahren über Schonvermögen liegt. Sie hat aber vor 10 Jahren wesentlich mehr verdient und damals Geld angespart. Muss sie damit haften?
Vielen lieben Dank