Kinder und sonstige Angehörige im Haushalt, die von Ihnen überwiegend unterhalten werden
Diese Frage beantworten mit: Keine
desweiteren wollen die auch wissen wieviel meine Tochter verdient incl. Nachweis
Schreibe einfach dass du es nicht weißt.
Deine Tochter ist volljährig und braucht dir ihr Einkommen nicht mitzuteilen. Der SHT hat kein Recht sie danach zu fragen. Außerdem spielt es keine Rolle. Die Frage wäre nur dann relevant, wenn ihr der Tochter Unterhalt schulden würdet.
Sie wohnt noch bei Euch, das ist es.
(theoretisch für den Fall das ich diesen Fragebogen überhaupt nutzen sollte
Benutze den Fragebogen nicht.
Wie man Auskunft erteilt siehe hier