Hallo,
leider muss ich mich nun auch mit diesem Thema befassen. Evtl. kann mir jemand meine noch offenen Fragen beantworten.
Zur Situation:
Schwiegervater ist im Pflegeheim.
Meine Frau ist somit UHP und ist geringfügig beschäftigt bei monatlich 450€
Wir wohnen in einem EFH (Schuldenfrei) mit ca. 200 qm Eigentümer bin ich.
Wie verhält es sich hier mit dem Wohnvorteil?
Wem wird der als Einkommen angerechnet?
Wer kann die kosten des Hauses (Grundsteuer, Versicherung, Heizkosten usw.) abziehen?
Danke
Gruß Reinhard