Hallo!
Ich werde demnächst wahrscheinlich Vater. Meine Ex (Studentin und nicht EU Ausländerin) fordert bereits den Mindestbetreuungsunterhalt bzw. momentan Unterhalt wegen der Schwangerschaft (4 Monate im Voraus) von 880 Euro über ihren Anwalt und ab der Geburt dann auch den Kindesunterhalt.
Bis zur Klärung der Vaterschaft habe ich erst einmal alle Forderungen zurückgewiesen.
Falls ich der Vater bin, werde ich den Mindestbetreuungsunterhalt nicht aufbringen können, ohne unter den Selbstbehalt zu fallen. Der Kindsunterhalt stellt kein Problem da.
Besteht in diesem Fall eine Erwerbsobliegenheit, bzw. eine erweiterte Erwerbsobliegenheit, um den Mindestunterhalt für die Mutter aufzubringen? Ich bin nicht voll berufstätig.
Danke für Euer Feedback!!