Hallo
Ich habe folgende Seite bezüglich Rücklagen im Internet gefunden, allerdings stehen keine Hinweise dabei, wo ich das als Urteil finden kann. Könnt ihr helfen
https://www.haufe.de/recht/deu…k_PI17574_HI10699099.html
- RZ 75 und RZ 76
Dann nochmal die Frage mit welcher ich immer noch nicht zurecht komm bezüglich Werterhaltung am eigenen Haus
Wie hängen die Urteile, welche das SA mir vorlegt
BGH Fam RZ 2000, 351;f und OLG Karls.FamRZ 2010, 2082
damit zusammen, dass ich nur 15 % des Wohnwertes für Reparatur-Maßnahmen / Erhaltungsmaßnahmen nutzen kann. Mein Haus ist sehr alt und ich habe mehrere nachweisebare Reparaturen zu erledigen (keine Wertsteigerung, sondern Erhaltung)
Kann doch nicht sein, dass wenn ich große Reparaturen habe, ich nur 15 % des Wohnwertes im Jahr nutzen kann, wenn doch mein reales Einkommen belastet wird.
Z.B Wohnwert liegt bei 6600 Euro im Jahr (550 Euro im Monat) = 990 Euro Reparatur im Jahr
Dieses wird mir nicht als Rücklage gewährt, sondern ich muss Rechnungen, welche bereits bezahlt sind nachweisen!
Zudem wird in der Berechnung des SA mir 860 Euro als Wohnvorteil berechnet, welcher im Selbstbehalt für 2 Personen beinhaltet sein soll
Also auf der einen Seite benutz man den Wohnvorteil von 860,00 Euro und im meinem Selbstbehalt zu reduzieren auf der anderen Seite berechnet man mir den Wohnwert, wenn es um einen Berechnungsvorteil für das SA geht
Ich kann mir nicht vorstellen, dass dieses soweit korrekt ist.
Gruß Slick –