Hi Unikat
so ist es aber in der Berechnung des SHT aufgelistet und beschrieben. Wie ich möchte ist egal sonder was Konform zum Gesetz ist.
Wenn ich eine Rechnung habe die auch Anerkant wird , dann sollte dies auch berücksichtigt werden - Einkommensmindernt berücksichtigt werden.
Und nicht mit irgendwelche Werten gegenzurechnen und auf 0,00 Euro zu kommen. Ich weiss nicht ob jeder hier mal locker 3000,00 Euro oder mehr als Rechnung bezahlen kann ohne das es berücksichtigt wird im Elternunterhalt.