Aufforderung zur Zahlung von Elternunterhalt - Teilzeittätigkeit wird als Vollzeittätigkeit berechnet.

  • Guten Abend Forum,


    gibt es hier einige Betroffene, welche bereits mit Bescheiden der Sozialämter zu tun hatten, in welchen die eigene Teilzeittätigkeit und deren Vergütung einfach auf eine Vollzeitstelle umgerechnet wird?


    Zu meiner Person: Ich arbeite aus persönlichen Gründen (keine körperlichen oder seelischen Beeinschränkungen) nur Teilzeit 65%. Vor einigen Wochen wurde ich aufgefordert, meine finanzielle Situation offenzulegen. Da ich mit meinem Gehalt von 65% der Vollzeitstelle unter den 1.800 Euro liege, dachte ich, gut... was soll mir passieren. Nun ist es so, dass mir das Sozialamt mitgeteilt hat, dass ich die Stelle ja auch Vollzeit ausfüllen könnte und daher wurde mein Gehalt, für die Aufstellung des zuzahlenden Betrages, auf ein fiktives Gehalt von 100% der Vollzeitstelle hochgerechnet, womit ich plötzlich zur Zahlung von Elternunterhalt verpflichtet wäre.


    Ich habe leider nicht gewusst, dass dies passieren kann, ansonsten hätte ich einfach eine Gehaltsübersicht für alle Monate abgegeben. So war für das Sozialamt ersichtlich (Gehaltsabrechnung erwähnt Teilzeit 65%), dass es sich um eine Teilzeittätigkeit von mir handelt. Der betroffene Elternteil hat vier Jahre Unterhalt an meinen anderen Elternteil gezahlt, daher wird es hier schwer für mich, aus dieser Sache rauszukommen (gerichtlich).


    Meine Frage ist daher nur, darf eine Hochrechnung von Teilzeitstellen erfolgen... oder hätte das Amt sich vorher bei meinem Arbeitgeber erkundigen müssen, ob die Stelle überhaupt Vollzeit möglich ist (was sie unter uns... wäre).


    Beste Grüße

  • Meine Frage ist daher nur, darf eine Hochrechnung von Teilzeitstellen erfolgen... oder hätte das Amt sich vorher bei meinem Arbeitgeber erkundigen müssen, ob die Stelle überhaupt Vollzeit möglich ist

    Wenn du schon vor der RWA Teilzeit gearbeitet hast, dann ist das vom SA ohne Wenn und Aber zu akzeptieren. Das ist dann deine persönliche Lebensplanung und das warum geht das SA einen feuchten Dr... an.

    Wenn du erst nach der RWA Deine Arbeitszeit reduziert hast und auf Teilzeit gegangen bist, dann könnte ein fiktives Einkommen angesetzt werden, vorausgesetzt es gibt keine krankheitsbedingten oder andere wichtige persönlichen Gründe.

  • Vielen Dank für den Hinweis awi.


    Gruselig die Vorstellung, dass jemand auf meine Arbeitszeit Einfluss nehmen kann und mir nicht-gezahltes Geld anrechnen kann und in "Rechnung stellen" darf. Kann ich mich auf andere Stellen bewerben und dort auch nur Teilzeit aushandeln, sagen wir wieder "65%"? Oder gilt dann auch dein zweiter Absatz. Denn meine Teilzeitätigkeit bliebe ja bei 65%.


    Oh und was wäre, wenn es die Stelle nur in einer Teilzeitkonstellation gibt?

  • Meine Frage ist daher nur, darf eine Hochrechnung von Teilzeitstellen erfolgen... oder hätte das Amt sich vorher bei meinem Arbeitgeber erkundigen müssen, ob die Stelle überhaupt Vollzeit möglich ist (was sie unter uns... wäre).


    nein, muss das Amt nicht;

    obwohl ich aus der Beschreibung nicht nachvollziehen kann warum ausgerechnet dieses Detail dich beschäftigt, ich dachte das eigentliche "Problem" dass du lösen wollen solltest wäre das Amt zu überzeugen, dass eine "Hochrechnung" auf 100% in deinem Fall nicht erfolgen darf

  • Hallo Meg,


    ich dachte, dass wenn die Stelle nur als Teilzeitstelle verfügbar wäre, man sie mir NIE als Vollzeitstelle anrechnen könnte. Wenn man bspw. seinen Arbeitsplatz mit einer Person zu je 50% teilt, es also keine andere Möglichkeit gibt... als 50% zu arbeiten.

  • Oh und was wäre, wenn es die Stelle nur in einer Teilzeitkonstellation gibt?


    dann würde das Amt vermutlich wissen wollen seit wann du diese Stelle ausübst


    außerdem wird das Amt sich vermutlich Gedanken darüber machen seit wann dir bekannt sein dürfte, dass du mit einer großen Wahrscheinlichkeit zum Elternunterhalt herangezogen werden wirst, evtl. teilt dir das Amt das Ergebnis dieser Gedanken mit

  • dann würde das Amt vermutlich wissen wollen seit wann du diese Stelle ausübst


    außerdem wird das Amt sich vermutlich Gedanken darüber machen seit wann dir bekannt sein dürfte, dass du mit einer großen Wahrscheinlichkeit zum Elternunterhalt herangezogen werden wirst, evtl. teilt dir das Amt das Ergebnis dieser Gedanken mit

    Seit einem Jahren arbeite ich Teilzeit, bin auch erst seit zwei Jahren mit dem Studium fertig. Ich kannte den Elternteil nicht, hatte den auch ganz aus dem Auge verloren, da ich ihn nie persönlich getroffen habe. Mein anderer Elternteil ist bereits verstorben, daher wusste ich nur durch Unterlagen aus dem Nachlass, wer diese Person aus der RWA ist.


    "Seit wann arbeitest Du Teilzeit?"

    Seit einem Jahr.


    "Wann kam die RWA?"

    Vor sechs Monaten.

  • Ich habe leider nicht gewusst, dass dies passieren kann, ansonsten hätte ich einfach eine Gehaltsübersicht für alle Monate abgegeben. So war für das Sozialamt ersichtlich (Gehaltsabrechnung erwähnt Teilzeit 65%), dass es sich um eine Teilzeittätigkeit von mir handelt


    ich kann hier keinen "Fehler" von dir erkennen, weil das Amt normalerweise die Gehaltsabrechnungen der letzten 12 Monaten fordert, ich wüsste nicht was du an der Stelle dem Amt vorgelegt hast was du nicht hättest vorlegen sollen

  • Seit einem Jahren arbeite ich Teilzeit, bin auch erst seit zwei Jahren mit dem Studium fertig. Ich kannte den Elternteil nicht, hatte den auch ganz aus dem Auge verloren, da ich ihn nie persönlich getroffen habe. Mein anderer Elternteil ist bereits verstorben, daher wusste ich nur durch Unterlagen aus dem Nachlass, wer diese Person aus der RWA ist.


    "Seit wann arbeitest Du Teilzeit?"

    Seit einem Jahr.


    "Wann kam die RWA?"

    Vor sechs Monaten.


    Dann ist die Sache eindeutig.

    Deine Lebensplanung hat Vorrang vor Elternunterhalt.

    Verweise auf Art 2 GG und Art 12 GG.

    Schreib der Behörde, dass du nicht einverstanden mit der Berechnung bist und zahle nicht.

  • Hallo Marius,


    lass dich nicht verunsichern, das Amt handelt oft nicht nach geltendem Recht. Dann noch die bevostehende Gesetzesänderung.

    Da kommen einige Kommunen auf dir verücktesten Ideen.

    Mach es wie awi vorschlägt, weise die Berechnung zurück. Du hast schon vor der RWA in Teilzeit gearbeitet und das zählt.


    LG frase