Guten Abend Forum,
gibt es hier einige Betroffene, welche bereits mit Bescheiden der Sozialämter zu tun hatten, in welchen die eigene Teilzeittätigkeit und deren Vergütung einfach auf eine Vollzeitstelle umgerechnet wird?
Zu meiner Person: Ich arbeite aus persönlichen Gründen (keine körperlichen oder seelischen Beeinschränkungen) nur Teilzeit 65%. Vor einigen Wochen wurde ich aufgefordert, meine finanzielle Situation offenzulegen. Da ich mit meinem Gehalt von 65% der Vollzeitstelle unter den 1.800 Euro liege, dachte ich, gut... was soll mir passieren. Nun ist es so, dass mir das Sozialamt mitgeteilt hat, dass ich die Stelle ja auch Vollzeit ausfüllen könnte und daher wurde mein Gehalt, für die Aufstellung des zuzahlenden Betrages, auf ein fiktives Gehalt von 100% der Vollzeitstelle hochgerechnet, womit ich plötzlich zur Zahlung von Elternunterhalt verpflichtet wäre.
Ich habe leider nicht gewusst, dass dies passieren kann, ansonsten hätte ich einfach eine Gehaltsübersicht für alle Monate abgegeben. So war für das Sozialamt ersichtlich (Gehaltsabrechnung erwähnt Teilzeit 65%), dass es sich um eine Teilzeittätigkeit von mir handelt. Der betroffene Elternteil hat vier Jahre Unterhalt an meinen anderen Elternteil gezahlt, daher wird es hier schwer für mich, aus dieser Sache rauszukommen (gerichtlich).
Meine Frage ist daher nur, darf eine Hochrechnung von Teilzeitstellen erfolgen... oder hätte das Amt sich vorher bei meinem Arbeitgeber erkundigen müssen, ob die Stelle überhaupt Vollzeit möglich ist (was sie unter uns... wäre).
Beste Grüße