Hallo,
ich erhalte seit kurzem nach einem Verfahren vor dem Sozialgericht und dem darauf angebotenen Vergleich mit der DRV eine Erwerbsminderungsrente auf Zeit wegen verschlossenem Arbeitsmarkt.
Es stellt sich nun im Rechtstreit auf Unterhalt die Frage ob auf Grund dieser Regelung, mit dem Hinweis auf eine mögliche Teilbeschäftigung ect. , kein bzw. verringerter Unterhalt zulässig ist.
Ich bin chron. Schmerzpatient habe u.a. noch insulinpflichtigen Diabetes. Ich würde weiß Gott dafür geben wieder etwas arbeiten zu können, bekomme aber nur noch mehr schlecht als recht den Haushalt geregelt.
Mein Anwalt ist mit der Frage überfordert, weicht aus und spricht von einem Gutachten das nur weitere Kosten verursachen wird.
Ich bedanke mich schon vorab für Ihre kompetente Antwort.