Hallo,
ich habe jetzt schon hin- und hergegooglet, finde aber keine wirklich passende Antwort zu meiner Frage/Situation.
Wobei meine Lebensumstände doch gar nicht so ungewöhnlich sind, denke ich:
Ich habe mit meiner geschiedenen Exfrau drei gemeinsame Kinder in verschiedenen Alterstufen (aber alle minderjährig). Für diese Kinder gibt es dynamische Unterhaltstitel, tituliert ist der Mindestunterhalt.
Da mein Nettoeinkommen nicht ausreicht, um den vollen Unterhalt zu zahlen, wurde eine Mangelfallberechnung vorgenommen. Diese Beträge zahle ich regelmäßig an die Zentrale Vormundschaftsstelle, weil für die drei Kinder eine Beistandsschaft beim Jugendamt besteht.
Ich lebe mit meiner neuen (na ja, "langjährigen" trifft es eher) Partnerin zusammen. Wir sind nicht verheiratet und haben ein zweijähriges, gemeinsames Kind, das bei uns im Haushalt lebt.
Als mein jüngstes Kind geboren wurde, habe ich es nicht als zusätzliche Unterhaltsverplichtung beim Jugendamt angegeben, also die Beträge aus der Mangelfallberechnung ganz normal weiter gezahlt.
Die zwei Jahre sind wieder rum und das Jugendamt möchte Auskunft über mein Einkommen haben. Soll es auch bekommen, ich wüsste nur gerne vorher ungefähr was mich erwartet.
Es wird explizit nach weiteren Kindern gefragt, ich werde mein jüngstes Kind also mit angeben. Ich habe herausgefunden, dass alle meine Kinder unterhaltstechnisch gleichberechtigt sind. Völlig O.K., klingt fair. Wobei ich für mein jüngstes natürlich keinen Barunterhalt leiste, es lebt ja bei uns im Haushalt und wir, also auch ich, haben Ausgaben für das Kind. Wird das jüngste bei der Berechnung genauso betrachtet, als würde ich Barunterhalt leisten? Falls ja, müsste ich ja einfach nur alle vier Kinder in einen Unterhaltsrechner eintippen, die Altersstufen berücksichtigen und wüsste ungefähr, was auf mich zukommt, oder?
Zwischenzeitlich habe ich eine kleine Gehaltserhöhung bekommen, sodass der Betrag für die großen Kinder fast gleich bleibt, sofern meine oben ausgeführte Annahme korrekt ist. Das ist auch der Grund, weshalb ich die jüngste nicht beim Jugendamt angegeben habe. Es hätte sich sowieso nicht viel geändert.
Ich frage nicht zuletzt, weil ich meine Exfrau finanziell dabei unterstütze, den großen Kindern ihren Sport zu ermöglichen. Falls meine jüngste bei der jetzt durchzuführenden Neuberechnung nicht berücksichtigt werden würde, sodass meine großen Kinder mehr bekommen, könnte ich diese finanzielle Unterstützung nicht mehr leisten.
Ich würde mich sehr über Antworten freuen.
Viele Grüße