Aus dem Schreiben eines SA
Zitatzum krankheitsbedingten Mehrbedarf verweisen wir auf unsere Ausführungen im Schreiben vom ..... Kosten für nicht von der Krankenkasse zu ersetzende Heilmittel sind nicht zu berücksichtigen, da sie mit dem Selbstbehalt abgedeckt sind.
Kann das richtig sein?
Das würde ja heißen, dass ein UHP, der diesbezüglich hohe Kosten hat, benachteiligt würde im Vergleich zu allen UHP die keine diesbezüglichen Kosten haben oder die durch Zusatzversicherungen oder besondere Krankenkassentarife abgesichert sind.
Was meint ihr?