Wiederaufnahme des Umgangs wird erschwert

  • Ich habe einige Fälle hier gelesen, doch jeder Fall ist so individuell, dass ich meine Situation lieber selber schildern möchte.



    Es geht um meine Tochter (3 J.), die ich nun seit fast einem Jahr nicht mehr gesehen habe. Sie lebt beim Vater und Anfangs regelten wir das Umgangsrecht so, dass ich sie jeden Mittwoch besuchte.
    Ich habe noch einen Sohn (9 J.) aus einer früheren Beziehung, der ebenfalls mit zu den Spiele-Nachmittagen kam, um seine Halbschwester sehen zu können. Es gab keine schriftl. Vereinbahrung zum Umgangsrecht. Wir klärten das privat.
    Dann fielen immer mehr Besuchstage aus. Mal war mein Sohn krank und sehr oft unsere Tochter. Ganz schleichend verging die Zeit und erst als mein Ex-Mann mit Ausreden verhinderte, dass ich meine Tochter an Weihnachten sehen konnte, war mir klar, dass er mir mit Absicht den Umgang entzieht.

    Ich fühlte mich lange Zeit hilflos und wusste nicht, wie ich den Kontakt wieder aufbauen sollte. Vor kurzen nahm ich allen Mut zusammen und traf mich mit meinen Ex, damit wir besprechen konnten, wie ich den Kontakt zu meiner Tochter wieder aufnehmen kann.
    Er jedoch nahm die Gelegenheit war, um das alleinige Sorgerecht zu verlangen, mich regelrecht zu bequatschen (was ich ablehnte).

    Per E-Mail wollten wir das erste Treffen vereinbaren. Er meinte, ich solle ihn einen Termin nennen, doch er lehnte zwei meiner Vorschläge ab. Wie er alles ablehnte, was ich vorschlug. Wir fanden schließlich einen Termin (nächste Woche Mittwoch), doch damit war es noch nicht erledigt. Wie ich mir denn konkret das Treffen vorstelle. Ich meinte, dass wir uns am Park treffen und ich Tochter begrüße wolle, um ihr dann beim Spielen zuzusehen. Mit etwas Zurückhaltung, weil wir uns lange nicht gesehen haben. Einige Monate sind ja vergangen...
    Damit ist er nicht einverstanden. Ich soll sie nicht begrüßen und einige Meter(!) Distanz halten. Und erst später nach vielen vielen Treffen, darf ich "mitlaufen".

    Es ist wahr, dass ich den Kontakt für einige Monate schleifen lies. Das war absolut mein Verschulden. Ich war so eingespannt mit meinem Sohn und hatte auch Angst den Kontakt zu meinem Ex aufzunehmen, weil ich eben genau das befürchtete, was jetzt eintrifft. Doch hier geht es nicht mehr um das Wohl unsere Tochter, sondern darum, dass mein Ex mich abstrafen will.
    Auch lehnt er es ab, dass mein Sohn seine (Halb-)Schwester sehen kann. Was ich unerhört finde.

    Ich versuche ruhig zu bleiben und sachlich zu antworten. Doch ich frage mich ständig, darf er sich so verhalten? Darf er mich so sehr in der Kontaktaufnahme einschränken? Wäre das nicht schon ein Verstoß gegen die Wohlverhaltensklausel? Wo bleibt das Recht meines Sohnes auf Umgang mit seiner Schwester?
    Ich liege, wie heute wach und denke über die nächsten Schritte nach. Ich möchte nicht zu voreilig drastische Maßnahmen (Jugendamt/Rechtsweg) ergreifen, auch weil ich Angst habe, dass er den Kontakt völlig blockiert.


  • Hi,


    erst einmal herzlich willkommen im Forum.


    Ich fürchte, ihr werdet ohne professionelle Hilfe nicht auskommen. Abgesehen davon, dass die urprüngliche Regelung ohnehin keine Dauerregelung war, bzw. als solche völlig untauglich, muss jetzt mühsam erarbeitet werden. Ziel sollte sein, dass das Kind an deinem Alltagsleben teilnimmt, also regelmäßig mehrere zusammenhängende Tage bei dir in deinem Umfeld lebt. Kind besuchen und bespielen, das ist kein kindgerechter Umgang. Und hat mit Kindeswohl nichts zu tun. Wie ihr jetzt den Wiedereinstieg schafft, das können wir hier nicht abschätzen. Ich bin mir sicher, dass das Jugendamt oder aber auch eine andere Beratungsstelle euch eine Reihe von Möglichkeiten aufzeigen wird.


    Zu deinem Verhalten: dein Großer hätte auch bei Krankheit mal die paar Stunden ruhig allein zu Hause bleiben können. Hast du dir eigentlich mal überlegt, was du deinem Kind angetan hast? Das Kind war auch vor ein paar Monaten schon so alt, dass es den Verlust der Mutter mitbekam. Da ist jetzt Behutsamkeit angesagt, damit alles wieder auf die Reihe kommt. Mit dem Ziel, die Besuchsregelung in eine Umgangsregelung münden zu lassen. Wenn das nicht möglich ist, dann ist es vielleicht auch besser, das ganze im Augenblick nicht weiter zu betreiben. Damit hätte sich auch das Problem mit dem Halbbruder gelöst, denn mit wem die Kleine bei dir verkehrt, das ist ausschließlich deine Angelegenheit.


    Das alles hat mit dem Sorgerecht nicht mal im Ansatz was zu tun, vermische diese beiden Themenkreise nicht. Es gibt keinen Ansatzpunkt, dir das Sorgerecht zu entziehen.


    So, das war eine ganz grobe Einführung in die Problematik. Jetzt kannst du gerne auf den Punkt genau weiter fragen.


    Herzlichst


    TK

  • Erst einmal vielen Dank für deine Antwort.

    Ich denke nicht, dass ich da etwas vermische. Vorrangig geht es mir um das Umgangsrecht.
    Das er immer wieder das alleinige Sorgerecht haben will, ist nichts Neues und war nur eine Notiz am Rande. Da ich das Gefühl habe, dass er mir deswegen auch den Umgang erschwert.


    Schon vor einigen Tagen habe ich verschied. Anlaufstellen recherchiert und habe schließlich heute einen Termin bei der Erziehung- und Familienberatungsstelle der DRK gemacht. Erstmal allein, weil ich mich beraten lassen möchte und alles rund ums das Thema Umgang irgendwie ziellos durch meinen Kopf schwirrt. Auch um mich zu erkundigen, ob meine Pläne, wie sich das Umgangsrecht entwickelt sollte, überhaupt realistisch sind.
    Vllt. kann mir die Beraterin vor Ort Tipps für das Treffen mit meiner Tochter geben. Schließlich findet der Termin mit der DRK genau einen Tag vorher statt.
    Ich würde gern meinen Ex Partner miteinbeziehen an einer Beratung teilzunehmen, weiß allerdings jetzt schon, dass er sich sträuben wird. Ich hoffe einfach, dass ihn das weniger "verärgert", als gleich eine Einladung vom Jugendamt.

  • Hi Greta ,

    mir kam es auch etwas durcheinander vor, dennoch wirkst du schon sehr strukturiert und reflektiert. Du weißt, dass du damals den Kontakt nicht einfach schleifen hättest sollen, dafür bekommst du mitunter auch vom Ex-Mann die Quittung. Dennoch sollte im Sinne des Kindes gehandelt werden und stimme da u.a. auch timekeeper zu, dass dies scheinbar ohne professionelle Hilfe nicht funktioniert (übrigens in den meisten Fällen nicht). Ich finde es gut, dass du aktiv bist, dich informierst wie bei der DRK Beratungsstelle. Vielleicht hilft es dir ja, wenn du mal nach "Unterhalt beim Wechselmodell alle informationen" googelst. LG Robin

  • Danke @DetersRobin,

    ich werde vllt. dann hier mal berichten, was bei beiden Terminen raus kam (wenn ich es nicht vergesse).

    Das Wechselmodell klingt interessant und ich habe schon viele Pro-Argumente dazu gelesen. Machbar wäre es auch, weil wir nicht weit voneinander entfernt wohnen, haben den selben Kinderarzt und ihre Kita ist auch zu Fuß erreichbar (habe kein Auto).Doch darauf würde sich mein Ex nicht einlassen. Ich bin zur Zeit meilenweit entfernt, sie auch nur für ein paar Stunden zu mir zu nehmen. Meine Tochter braucht ja auch eine Eingewöhnungszeit bei mir. Trotzdem ein guter Tipp, werde mir das mal näher anzuschauen.

    Ich stecke mittlerweile im zweiten Nestbautrieb und gestalte alles um, dass lenkt mich ein wenig vom Ärger mit ihm ab.

    Vielen Dank
    Greta

  • Hi,


    ganz wichtig ist, dass du zwei Phasen unterscheidest. Die eine ist der Weg und die Vorbereitung des eigentlichen Umgangs, die andere ist dann der Umgang über Tage bei dir. Das muss das Ziel sein. Alles andere ist zu kurz gedacht. Ein paar Stunden die Woche, sorry, das entspricht auf Dauer nicht dem Kindeswohl. Und auch diese Stunden in der Übergangsphase sollten bei dir und nicht in einer Eisdiele oder auf einem Spielplatz stattfinden.


    Herzlichst


    TK

  • Hi,


    ganz ehrlich, ich bin kein Freund vom Wechselmodell. In den meisten Fällen scheitert es kläglich. Dafür gibt es eine Fülle von Gründen. Einmal ist es teuer. Man braucht einfach vieles doppelt, denn es soll ja nicht alle 14 Tage ein Komplettumzug stattfinden. Dann müssen die Eltern in ständiger Kommunikation stehen, d.h., sie müssen noch miteinander reden können. Insbesondere, wenn die Kids zur Schule kommen. Und - ganz wichtig, die Kids müssen diesen Wechsel verkraften. In ganz vielen Fällen scheitert es schon daran.


    Aber, ihr schafft es ja nicht einmal, ein kindgerechtes vernünftiges Umgangsmodell (kein untaugliches Besuchsmodell) aufzubauen, bisher zumindest nicht. Darauf muss man sich jetzt konzentrieren. Das ist mit etwas Glück machbar. Bis hin zu Wochenenden bei dir als konkretes Ziel. Dazu Ferien u.s.w.


    Ich wünsche dir, dass das klappt.


    Herzlichst


    TK

  • Da geb ich dir Recht Timekeeper.
    Es würde ja schon an der Kommunikation zwischen mir und meinem Ex scheitern.Und eigentlich finde ich es besser, wenn unsere Tochter ein richtiges Zuhause hat, aber eben auch einen festen Platz in meinem Haushalt.
    Im Hinterkopf möchte ich es nur deswegen behalten, weil man ja nicht weiß, wie sich in Zukunft alles entwickelt, wenn sie größer ist.

    Wie gesagt, ich hoffe wirklich, dass er mit mir zusammen und unter Hilfestellung dem Umgang zustimmt und wir uns (schriftlich) einigen.
    Ich werde ihn heute auch noch mal schreiben. Ich finde es absurd, dass ich unsere Tochter nicht begrüßen darf und versuche noch mal sachlich zu argumentieren. Denn ich weiß nicht, wie ich mich da verhalten soll. Mein Bruder meinte ich soll Fotos machen, dass es dieses Treffen auch gab. Nicht, dass er später behaupten kann, dass ich nicht erschienen bin.

    Bis dahin
    Greta

  • Hi,


    also Fotos sind keine gute Idee. Das verhärtet doch die Fronten. Mach interher zu Hause sofort ein Gedächtnisprotokoll. Von wann bis wann wo, was hatten Mann und Kind an, was wurde besprochen, wie hatte sich das Kind verhalten, u.s.w.


    Und dann sieht man weiter.


    Herzlichst


    TK

  • Guten Abend


    Ja, da hast du vermutlich auch wieder Recht. Ich versuche Korrespondenzen und Geschehnisse eh festzuhalten.
    Auch deswegen, weil ich es schlicht noch einigen Tagen vergessen würde.


    Ich habe mir ja dann auch Gedanken gemacht, wie der Umgang meiner Meinung nach geregelt werden sollte. Also nach der „Eingewöhnungsphase“. Dazu habe ich einige Dinge gelesen, die wohl meist beim Residenzmodell üblich sind.


    So würde unsere Tochter demnach:

    - alle zwei Wochen 2 Tage bei mir verbringen

    - Je den 2. Feiertag bei Festen wie Weihnachten, Ostern, Pfingsten

    - eintägige Feiertage und ihren Geburtstag abwechselnd bei ihm oder bei mir

    - die zweite Hälfte der Ferien (der regulären oder der Kita Ferien?) - wenn sie größer ist


    Wisst ihr vllt. Ob das realistisch geplant ist? Und wie sieht es eigentlich mit den Geburtstagen von mir und meinen Sohn aus?

    Denn ich versuche bis zum Termin bei der DRK nieder zuschreiben, wie ich mir den Umgang vorstelle. Habt ihr da evtl noch Anmerkungen, was ich gerade nicht bedenke?

    Vielen Dank
    Greta

  • Hi,


    das ist eine Option, die sich bewährt hat. Gibt natürlich auch noch andere. Man muss halt schauen, was durchziehbar ist, das ist von den Lebensumständen der Eltern und vor allen Dingen auch von den Bedürfnissen des Kindes abhängig.


    Ich bin keine Freundin von ständigen Ausnahmen bei Geburtstagen u.s.w. Da kommt dann noch der Geburtstag der Oma dazu, der Vater kann seinen Geburtstag an einem "Mama-Wochenende" haben, was ist dann los? Ich denke mal, es sollte möglich sein, Geburtstagsfeiern so zu legen, dass sie in Übereinstimmung mit dem Umgang durchgezogen werden.


    Und, Umgangsregelungen werden nie für die Ewigkeit festgezurrt. Die Bedürfnisse der Eltern und der Kinder ändern sich.


    Herzlichst


    TK

  • Guten Morgen Greta & timekeeper ,

    ich finde diese Diskussionsrunde wirklich sehr interessant, zum einen weil da eine Frau ist, die ihr Kind wieder sehen möchte und zum anderen jemand, der auch wirklich helfen möchte. Wechselmodell ist in der Tat nicht immer ganz so leicht wie es klingt, dafür müssen beide Elternteile mitmachen. Deine Vorschläge für das Umgangsrecht sind schon sehr gut, auch in Bezug auf Feiertage und Geburtstage räumst du auch der anderen Seite Zeitfenster ein. Das wird meistens positiv gewertet. Ansonsten hat auch das Kind bei Trennung/Scheidung selbst ein Umgangsrecht mit dem anderen Elternteil. Greta Kannst du bei Bedarf ebenso googeln "hat auch das kind bei trennung/scheidung selbst ein umgangsrecht" ... finde je mehr infos desto besser. Bin gespannt was du berichtest, wenn du bei den Terminen gewesen bist. LG Robin

  • @ DetersRobin: was ich bei vielen dieser Diskussionen vermisse, das ist die Überlegung hinsichtlich des Kindeswohls. Wir haben uns in diesen Fällen doch primär mit der Frage auseinander zu setzen, wie das Kind den Kontaktabbruch verkraftet hat und ob es ein Wiederaktivieren der Beziehung verkraftet. Es hat sich so leider allgemein die Ansicht breit gemacht, dass das Umgangsrecht ein Elternrecht ist. Es ist aber primär ein Kinderrecht. Und es entwickelt sich so langsam (ich sehs in Gerichtsverfahren) ein Umgangstourismus, bei dem letztlich die Kids auf der Strecke bleiben. Da ist dann der 2. Papa, da sind Großeltern, Patentanten, u.s.w. Wann haben diese Kinder noch Zeit für sich selbst? Das ist so etwas, was mich auch umtreibt.


    Und, ich hab selbst zwei Kids alleine aufgezogen. Mir ging es damals gar nicht gut. Da hab ich mir geschworen, dass ich anderen helfen werde, wenn ich die Zeit dazu habe. Die hab ich jetzt, ich löse meinen Schwur ein.


    Herzlichst


    TK

  • Das finde ich super von die TK.

    Es geht ja wirklich um die Kinder und deren Wohl.

    Was ist aber, wenn ein Elternteil eine längere Haftstrafe absitzen muss?

    Die Kinder vermissen den Elternteil sehr, oft ist es der Vater.

    Manche Mutter wollen dann den Kontakt ganz abbrechen.

    Die Inhaftierten haben kaum Möglichkeiten den Kontakt zu erhalten.

    Wie also weiter nach der Inhaftierung?


    LG frase

  • frase, das ist eine Einzelfallentscheidung. Es geht wieder um das Kindeswohl. Ich erinnere mich mit Schrecken an einen Fall, in welchem die Sozialpädagogin eines Knasts der Mutter zumuten wollte, mit dem Kind einmal im Monat auf ihre Kosten (klar) ca, 400 km einfache Strecke zu fahren, damit das Kind den Daddy im Knast besuchen könne. Also 800 km, einen Tag jeweils aus der Schule nehmen, übernachten im Hotel, Urlaub nehmen. Da stößt man an seine Grenzen, auch bei berufsbedingten Auslandseinsätzen. In letzteren kann man einem Kind rüberbringen, dass Papa/Mama eben im Augenblick nicht den Kontakt so halten können, wie sie es wollen. Aber, da gibt es ja übers www durchaus Möglichkeiten, den Kontakt auch so zu halten. Das alles kann man organisieren.


    Nur, Knast oder einfach schluren lassen, das haben die Umgangselternteile zu vertreten. Und das ist Kindern nur schwer rüber zu bringen. Das hinterlässt Spuren. Und da muss man sehr genau gucken, was in der Folgezeit dem Kindeswohl entspricht.


    Herzlichst


    TK

  • Frase, vielleicht noch was in Ergänzung.


    Mehrjährige Haftstrafen fallen nicht vom Himmel. Dem ist entweder eine lange hartnäckige Karriere vorausgegangen oder aber es ist ein Kapitalverbrechen. Und in beiden Fällen muss man sich natürlich überlegen, was dem Kindeswohl entspricht, und zwar sehr genau. Ist natürlich auch vom Alter des Kindes abhängig, wenn es denn überhaupt will. Denn ein kleines Kind kann sich nicht wehren, ab einem bestimmten Alter weiss es zumindest, wie es Hilfe holen kann.


    Und - auch aus dem Knast heraus kann man mit seinen Kindern Kontakt halten. Wirklich. Es ist etwas komplizierter, aber wenn man wirklich will, dann funktioniert das.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo TK,


    danke für deine Meinung. Kinder können ja nichts für die Taten der Eltern.

    In dem Fall den du geschildert hast, finde ich auch, das man ein Kindeswohl nicht mit der Brechstange erkämpfen sollte.

    Manche Mutter wollen dann den Kontakt ganz abbrechen.

    Hier habe ich so meine Probleme.

    Was dürfen Mütter/Väter überhaupt und welche Rechte bleiben dem anderen Elternteil und vor allem den Kindern?


    LG frase

  • Hi,


    das kommtg eben auf das Kindeswohl an. Auch aus dem Knast heraus kann ein Kontakt bestehen bleiben, das ist kein Problem. Und dann sind wir wieder bei den allgemeinen Regelungen, ein "hallihallo, hier bin ich jetzt, und nun hat das mit dem Umgang zu laufen," das geht eben nicht, wird auch kein Gericht mitmachen.


    Es geht nicht um "dürfen von Müttern," es geht auch hier ums Kindeswohl.


    Herzlichst


    TK

  • Ist mir doch klar,


    der Beitrag hat ja auch mit Gretas Frage begonnen.

    Du hast ja klar dazu deine Meinung geäußert und das sehe ich auch ähnlich.

    Da haben Eltern einen Fehler gemacht, damit die Kinder in eine ambivalente Situation gebracht.

    Der andere Elternteil nutzt das, um die Kinder, ich sage mal zu manipulieren.

    Wer bitte entscheidet dann, was gut für die Kinder ist, wenn diese noch nicht selber (mit)entscheiden können?


    LG frase

  • Hi,


    wenn ein Kind nicht will, muss das nicht Manipulation sein. Überhaupt nicht. Die Verletzungen/Enttäuschungen sind einfach zu groß. Bitte nicht vergessen: gerade bei berufstätigen Müttern ist doch der Umgang auch eine Erleichterung. Man kann sich in der Zeit auf Beruf konzentrieren, auf Haushalt aufräumen oder einfach auch mal auf sich selbst. Nur, Kinder lassen sich nun mal schwer betrügen.


    Nicht jede ablehnende Haltung liegt an Manipulation. Und ich wehre mich dagegen, dass das Elternteil, bei welchem das Kind lebt, mehr Interesse am Umgang haben muss als das andere Elternteil. Ich empfehle da immer als Einstieg so ganz altmodische Briefe zu schreiben, Fotos zu schicken, frankierte Umschläge für Rückantworten beizulegen, nicht aufzugeben, immer wieder. Aber das ist vielen Elternteilen ja zu mühsam, gerade den Knastis.


    Herzlichst


    TK