Ich habe einige Fälle hier gelesen, doch jeder Fall ist so individuell, dass ich meine Situation lieber selber schildern möchte.
Es geht um meine Tochter (3 J.), die ich nun seit fast einem Jahr nicht mehr gesehen habe. Sie lebt beim Vater und Anfangs regelten wir das Umgangsrecht so, dass ich sie jeden Mittwoch besuchte.
Ich habe noch einen Sohn (9 J.) aus einer früheren Beziehung, der ebenfalls mit zu den Spiele-Nachmittagen kam, um seine Halbschwester sehen zu können. Es gab keine schriftl. Vereinbahrung zum Umgangsrecht. Wir klärten das privat.
Dann fielen immer mehr Besuchstage aus. Mal war mein Sohn krank und sehr oft unsere Tochter. Ganz schleichend verging die Zeit und erst als mein Ex-Mann mit Ausreden verhinderte, dass ich meine Tochter an Weihnachten sehen konnte, war mir klar, dass er mir mit Absicht den Umgang entzieht.
Ich fühlte mich lange Zeit hilflos und wusste nicht, wie ich den Kontakt wieder aufbauen sollte. Vor kurzen nahm ich allen Mut zusammen und traf mich mit meinen Ex, damit wir besprechen konnten, wie ich den Kontakt zu meiner Tochter wieder aufnehmen kann.
Er jedoch nahm die Gelegenheit war, um das alleinige Sorgerecht zu verlangen, mich regelrecht zu bequatschen (was ich ablehnte).
Per E-Mail wollten wir das erste Treffen vereinbaren. Er meinte, ich solle ihn einen Termin nennen, doch er lehnte zwei meiner Vorschläge ab. Wie er alles ablehnte, was ich vorschlug. Wir fanden schließlich einen Termin (nächste Woche Mittwoch), doch damit war es noch nicht erledigt. Wie ich mir denn konkret das Treffen vorstelle. Ich meinte, dass wir uns am Park treffen und ich Tochter begrüße wolle, um ihr dann beim Spielen zuzusehen. Mit etwas Zurückhaltung, weil wir uns lange nicht gesehen haben. Einige Monate sind ja vergangen...
Damit ist er nicht einverstanden. Ich soll sie nicht begrüßen und einige Meter(!) Distanz halten. Und erst später nach vielen vielen Treffen, darf ich "mitlaufen".
Es ist wahr, dass ich den Kontakt für einige Monate schleifen lies. Das war absolut mein Verschulden. Ich war so eingespannt mit meinem Sohn und hatte auch Angst den Kontakt zu meinem Ex aufzunehmen, weil ich eben genau das befürchtete, was jetzt eintrifft. Doch hier geht es nicht mehr um das Wohl unsere Tochter, sondern darum, dass mein Ex mich abstrafen will.
Auch lehnt er es ab, dass mein Sohn seine (Halb-)Schwester sehen kann. Was ich unerhört finde.
Ich versuche ruhig zu bleiben und sachlich zu antworten. Doch ich frage mich ständig, darf er sich so verhalten? Darf er mich so sehr in der Kontaktaufnahme einschränken? Wäre das nicht schon ein Verstoß gegen die Wohlverhaltensklausel? Wo bleibt das Recht meines Sohnes auf Umgang mit seiner Schwester?
Ich liege, wie heute wach und denke über die nächsten Schritte nach. Ich möchte nicht zu voreilig drastische Maßnahmen (Jugendamt/Rechtsweg) ergreifen, auch weil ich Angst habe, dass er den Kontakt völlig blockiert.