Erstentwurf: Auskunft RWA

  • Hallo zusammen,


    ich habe noch etwa eine Woche Zeit bis ich "meinen" Auskunftsbogen an das SA schicken darf...


    Ich teile hier mal meinen Entwurf und wäre froh über Rückmeldungen, Einschätzungen, Tipps etc.


    Ich weiß, dass er nicht so toll ist und auch einige Dinge mit Sicherheit gestrichen werden, aber immerhin...ein Versuch ist es wert.
    Ich habe auch schon den ein oder anderen Tipp bekommen, deshalb habe ich jetzt einfach mal einen erstellt.
    Vermutlich habe ich noch einiges vergessen. Dieses Thema schwirrt mittlerweile gefühlt 24/7 im Kopf, da wird man verrückt!



    1. persönliche Daten

    Name: XXX
    Geboren am: XXX in: XXX
    aktueller Wohnort: XXX
    Telefonnummer: XXX
    Familienstand: ledig


    2. Einkommen

    Einkommen aus sozialversicherungspflichtiger Arbeit: -siehe Anhänge / Ausdrucke-

    Arbeitgeber: XXX

    Fahrt zur Arbeitsstätte mit eigenem Pkw,
    Entfernung einfach: Wohnort –Arbeitsplatz: 5,7 km


    3. Vermögen

    Es wurden in den vergangenen Monaten / Jahren Rücklagen (14.000€) für folgende Zwecke gebildet:

    Reparatur am aktuellen PKW bzw.
    Kauf eines neuen PKW ist zu gegebenen Anlass (Familiengründung) erforderlich: 3.000 EUR
    Zusätzliche Instandhaltung/Renovierung der Immobilie: 2.000 EUR
    Möbelerstausstattung der Eigentumswohnung: 2.000 EUR
    Altersvorsorge: 5.000 EUR
    Urlaub: 2.000 EUR


    4. Wohnen:

    Ich bewohne eine Eigentumswohnung.
    Eigentumsverhältnisse: 50%, also ½ „gehört“ mir.
    Baujahr: 1992 / 1993
    Wohnfläche: 90 qm

    laufende Kreditrate pro Monat: 600 EUR
    laufende Rücklagen für Instandhaltungen (Hausgeld): 145 EUR


    5. Laufende Ausgaben: Monat für Monat, Jahr für Jahr


    - beruflich veranlasste Kosten (Fahrtkosten = 5,7 Kilometer (einfacher Weg), zusätzlich Parkplatzgebühren 8€ im Monat.
    - Altersvorsorge 500 EUR im Monat als Dauerauftrag auf ein extra Sparkonto.
    - Zusatzkrankenversicherung 50,73 EUR im Monat.
    - 145 EUR im Monat für Hausgeld
    - Kreditverpflichtungen:
    600 EUR im Monat für den Wohnungskredit.
    250 EUR im Monat für einen Möbelkredit als Lastschrift.
    300 EUR ab Oktober, für einen weiteren Möbelkredit als Lastschrift, da diese Möbel noch zur Erstausstattung der Wohnung besorgt werden mussten.
    - Besuchsfahrten zum Pflegeheim: 6,5 Kilometer (einfacher Weg), 3-4 Besuchsfahrten pro Woche.
    - Sondertilgung 479,17 EUR auf den Monat gerechnet. Dieser Lebensstandard wurde auch schon weit vor Einzug des Elternteils in das Seniorenheim gelebt und wird auch weiterhin gelebt.
    - Grundsteuer 10 EUR auf den Monat gerechnet.
    - GEZ-Gebühren 8,75 EUR im Monat.
    - Strom 63 EUR im Monat.
    - Handyvertrag 11 EUR, um die Kommunikation auch außerhalb der Besuche aufrechtzuerhalten.
    - Autoversicherung 43 EUR auf den Monat gerechnet.
    - Autosteuer 5,90 EUR auf den Monat gerechnet.
    - Müllgebühr 4,80 EUR auf den Monat gerechnet.


    6. Anlagen:

    - Entgeltnachweis von August 2018 – Juli 2019

    - Bild Altersvorsorge Dauerauftrag

    - Bild Wohnungskreditzahlungen Dauerauftrag

    - Bild Hausgeld Dauerauftrag

    - Bild Möbelkredit Lastschrift Einzug (für den zweiten Möbelkredit wird der Nachweis der Lastschrift nachgereicht)

    - Bild Zusatzversicherung



    So, nun seid Ihr gefragt...

  • Ich teile hier mal meinen Entwurf und wäre froh über Rückmeldungen, Einschätzungen, Tipps etc.


    Ich weiß, dass er nicht so toll ist und auch einige Dinge mit Sicherheit gestrichen werden, aber immerhin...ein Versuch ist es wert.

    etliche Positionen sind nicht absetzbar lt. Rechtsprechung

    etliche Positionen wird ein Sozialamt nicht anerkennen


    Verheiratet?

    wie hoch das Jahresbtutto?

    Steuerrückerstattung?

    Geschätzter Wohnwert?

    wem gehören die übrigen 50% der Wohnung?

  • Hallo Unikat,


    Ja, das habe ich mir bereits gedacht. :)



    Ich bin nicht verheiratet.


    Jahresbrutto liegt bei 65.000 EUR


    Steuerrückerstattung von 2018 lag bei ca. 1.300 EUR wenn ich es noch richtig weiß.


    Wohnwert... lächerlich, aber stimmt. Da war ja noch was. Den habe ich ganz vergessen.

    Ich denke man müsste für diese Wohnung zwischen 765-900 EUR Kaltmiete zahlen.


    Die anderen 50% gehören meiner Freundin.
    Wir leben zusammen in dieser Wohnung.

  • Guten Morgen,


    zu den Unterlagen, die du einreichen willst:

    Kontoauszüge reichen dem Amt oft nicht, die wollen die Kreditverträge, damit auch Beginn und Ende der Laufzeit sowie der Kreditnehmer ersichtlich ist.

    Alles was da möglicherweise zu deiner Freundin steht kannst du schwärzen, du bist nicht verheiratet.

    Den letzten Einkommenssteuerbescheid würde ich auch einreichen, es ist ja Zufluss in 2019.

    Wo das Amt auch mosern wird, ist die Höhe der Sondertilgung. Kannst du nachweisen, das du diese 5750€ in den letzten Jahren immer als Sondertilgung geleistet hast? War das dann dein Anteil an der gasamten Sondertilgung und hast du es extra dafür angespart, mir Nachweismöglichkeit?

    In deinem Fall eine echt unglückliche Konstellation, eine höherer Monatsrate wäre leichter durchzukriegen.

    Auch deine Altersvorsorge ist ambitioniert, bei deinem Einkommen werden wohl eher 270€ monatlich anerkannt, wenn überhaupt, da du für dein Alter ja die Wohnung abzahlst.

    Die Km würde ich auf eine ganze Zahl runden und mir vom Heim die Besuchstage bestätigen lassen.

    Das hat bei mir so geklappt. Formloses Schreiben und vom Heim gestempelt und unterzeichnet.

    Die letzten 7 Punkte der "Laufenden Ausgaben" kannst du bestimmt weglassen, geht alles aus dem Selbstbehalt.


    Auf den ersten Blick sieht es so aus, als wärst du Leistungsfähig.

    Das ist die traurige Nachricht, die hoffnungsvolle Botschaft ist, das du möglicherweise nur bis zum Ende des Jahres in Regress genommen werden kannst, wenn zum 1.1.20 das Angehörigen Entlastungsgesetz kommt.


    LG frase

  • Zinsen für Wohnungskredit voll absetzbar

    Wohnwert erhöht das Einkommen

    Tilgung wird auf Wohnwert angerechnet

    Beispiel:

    Wohnwert 500 ./. Tilgung 500 = 0


    Ergebnis: für den Wohnungskredit nichts absetzbar

    Sondertilgung nicht absetzbar, da die Grenze Wohnwert bereits erreicht


    Sparen für die Altersvorsorge in Höhe von 325 absetzbar

    Steuerrückerstattung, wenn im Jahr 2019 erhalten, erhöht das Einkommen

  • Sparen für die Altersvorsorge in Höhe von 325 absetzbar

    das sind die 5% vom Jahresbrutto, ist die Höchstgrenze

    bis zu diesem Betrag ist das Sparen für die Altersvorsorge absetzbar, oder Tilgungsanteil Sondertilgung, ist also egal

  • Zinsen für Wohnungskredit voll absetzbar

    Wohnwert erhöht das Einkommen

    Tilgung wird auf Wohnwert angerechnet

    Beispiel:

    Wohnwert 500 ./. Tilgung 500 = 0

    siehe Urteil des BGH Urteil


    1. Neben den Zinsen sind die Tilgungsleistungen bis zur Höhe des Wohnvorteils vom Einkommen des Elternunterhaltspflichtigen abzuziehen, ohne dass dies seine Befugnis zur Bildung eines zusätzlichen Altersvorsorgevermögens schmälert.
    2. Der den Wohnvorteil dann noch übersteigende Tilgungsanteil ist als Vermögensbildung zu Lasten des Unterhaltsberechtigten im Rahmen der sekundären Altersvorsorge auf die Altersvorsorgequote von 5 % des Bruttoeinkommens des Elternunterhaltspflichtigen anzurechnen.
  • Also, ICH würde es so lange hinauszögern, bis das Entlastungsgesetz am 01.01.2020 - hoffentlich! - in Kraft getreten ist.

    Krankheit, Urlaub, Arbeitsüberlastung, Schwierigkeiten bei der Herbeischaffung der Unterklagen etc. pp. - das müsste m.E. gehen....

    Ob man dann rückwirkend noch groß herangezogen wird, ist durchaus fraglich. Denn wenn ein bisheriges Recht mal als "unredlich" anerkannt und dessen Außerkrafttreten beschlossen ist, dürften Zwangsmaßnahmen wohl schwer durchsetzbar sein - und die Ämter dann darauf wohl auch wegen des "Nichtlohnens" darauf verzichten.

  • das ist nicht fraglich, sondern ab Eingang der Rechtswahrungsanzeige ist Unterhalt zu zahlen bis 31.12.2019, sofern das Gesetz kommt

    ich will es ganz deutlich sagen, durch das neue Gesetz wird kein Altfall zu den Akten gelegt, Fälle dieser Art, Rechtwahrungsanzeige vor 2020, können auch im Jahr 2020 oder 2021 noch verfolgt werden, denn bis 31.12.2019 ist der Unterhaltspflichtige weiterhin im Verzug

  • Hallo zusammen,


    Danke für die Antworten.


    frase : Soll ich die Kreditverträge gleich mitschicken oder erstmal abwarten wie das Amt reagiert? Die werden die Verträge dann sowieso einfordern, denke ich..


    Ja, die Sondertilgungen kann ich nachweisen.

    Genau, 5.750€ war mein Anteil. Überwiesen wurde allerdings der komplette Anteil von meinem Konto. Ich habe immer wieder übers Jahr Geld bei Seite gelegt um Sondertilgen zu können.


    KM werde ich aufrunden und eine Bestätigung werde ich mir vom Heim geben lassen.


    Zum Thema laufende Ausgaben:

    Ich habe mir schon vorher gedacht, dass dort vieles gestrichen wird, ich habe mir nur gedacht ich führe es einfach mal auf. Streichen können die es ja dann.


    Ich hoffe so sehr, dass das Gesetz kommen wird, aber in der Politik weiß man ja nie...



    Unikat , das mit diesem Wohnwert habe ich mir auch schonmal von awi erklären lassen. Das ist wirklich bescheiden und ernüchternd. Aber Danke Dir auch nochmal. Mehrere Meinungen / Rechnungen sind immer gut.

    Zum Thema rauszögern... Ja, das einzige was man hier vllt gewinnen kann, ist Zeit, aber nachzahlen für die Monate seit Eingang der RWA muss man ja leider trotzdem.



    Das „Gute“ ist, dass wir insgesamt 5 Kinder sind. 3 davon leben außerhalb Europas. 1 davon außerhalb Deutschlands.

    Ich habe mal dummerweise beim Amt angerufen und nachgefragt ob die RWA auch wirklich schon an alle rausgeschickt worden sind und der/die SB meinte: Ja.


    Da sieht das Ganze auch schon wieder ganz anders aus. Da kommt ja dann das Thema Quotierung ins Spiel wo awi mir auch schon einen interessanten Link geschickt hat.


    Viele Grüße

  • Da sieht das Ganze auch schon wieder ganz anders aus. Da kommt ja dann das Thema Quotierung ins Spiel wo awi mir auch schon einen interessanten Link geschickt hat.

    Kannst Du den Link hier bitte einstellen oder mir mal schicken.

    Danke :-)

  • Das „Gute“ ist, dass wir insgesamt 5 Kinder sind. 3 davon leben außerhalb Europas.

    gut wäre das für dich nur, wenn


    1. diese Geschwister leistungsfähig sind
    2. sie bereit sind Auskunft zu geben und auch bereit sind ihren Anteil zu zahlen, denn außerhalb Deutschlands hat der SHT kaum Möglichkeiten, Auskunft bzw. Zahlung zu erzwingen. Selbst wenn die Möglichkeiten durch internationale Abkommen bestünden, meiden sie den für sie gewaltigen Aufwand. Sie wenden sich dann lieber an das in Deutschland lebende leistungsfähige Kind, fordern die maximal mögliche Summe und überlassen es dann dem Kind, sich mit den Geschwistern zu einigen oder rechtliche Schritte gegen sie zu ergreifen.
  • gut wäre das für dich nur, wenn


    1. diese Geschwister leistungsfähig wären
    2. sie bereit sind Auskunft zu geben und auch bereit sind ihren Anteil zu zahlen, denn außerhalb Deutschlands hat der SHT kaum Möglichkeiten, Auskunft bzw. Zahlung zu erzwingen. Selbst wenn die Möglichkeiten durch internationale Abkommen bestünden, meiden sie den für sie gewaltigen Aufwand. Sie wenden sich dann lieber an das in Deutschland lebende leistungsfähige Kind, fordern die maximal mögliche Summe und überlassen es dann dem Kind, sich mit den Geschwistern zu einigen oder rechtliche Schritte gegen sie zu ergreifen.

    Hallo awi,


    Danke für die Antwort.


    1.) Leistungsfähig sind auf jeden Fall (ohne mich) 3 weitere Geschwister.


    2.) Ich hoffe und denke, dass sie Auskunft gegeben haben bzw. Auskunft geben werden, sobald die RWA ankommt... das sind sich dann zeigen.

    Ansonsten würde mir leider fast nichts übrig bleiben, als dann tatsächlich als letzte Instanz rechtliche Schritte einzuleiten.

  • Geschwisterquote, ein guter Ansatzpunkt, die bevorstehende Berechnung anzugreifen.

    Denk auch an die Möglichkeit, das nicht alle Sozialhilfeleistungen so einfach übergeleitet werden dürften (Investitionskosten, Ausbildungsumlage).

    Hier würde ich die Berechnung abwarten und dann entscheiden, ob es sich lohnt sich dashalb verklagen zu lassen.

    Dazu musst du aber auch wissen, welche Sozialhilfe geleistet wird und wie sich der Fehlbetrag zusammensetzt.

    Wie hocht ist denn der EEE bei deiner Mutter und was kann Sie aus eigenem Einkommen und Vermögen davon selber tragen?


    LG frase

  • Das „Gute“ ist, dass wir insgesamt 5 Kinder sind. 3 davon leben außerhalb Europas. 1 davon außerhalb Deutschlands.

    wenn sich die "Ausländer" weigern, beispielsweise keine Auskunft erteilen, dann kommt das Sozialamt an diese Kinder nicht heran


    aus Urteil des BGH, Urteil


    Die in Deutschland lebende Tochter ist jedoch unstreitig nicht leistungsfähig. Die beiden anderen Töchter leben in Italien. Ihnen gegenüber ist die Rechtsverfolgung in Deutschland ausgeschlossen, so dass insoweit die Ersatzhaftung des Antragsgegners nach § 1607 Abs. 2 BGB eintritt. Denn zur Rechtsverfolgung gehört nicht nur die Geltendmachung des Anspruchs in einem gerichtlichen Verfahren, sondern auch seine Durchsetzung im Wege der Zwangsvollstreckung (Staudinger/Engler BGB [2000] § 1607 Rn. 12; Palandt/Brudermüller BGB 72. Aufl. § 1607 Rn. 12). Dass die in Italien lebenden Töchter in Deutschland über Einkommen oder Vermögen verfügen, hat das Beschwerdegericht nicht festgestellt. Die Rechtsbeschwerdeerwiderung rügt 13 auch nicht, dass insoweit Sachvortrag übergangen worden wäre. Unter solchen Umständen ist das Vollstreckungsverfahren im Inland aber aus tatsächlichen Gründen ausgeschlossen (vgl. Staudinger/Engler aaO § 1607 Rn. 17).


    § 1607 BGB

    (1) Soweit ein Verwandter auf Grund des § 1603 nicht unterhaltspflichtig ist, hat der nach ihm haftende Verwandte den Unterhalt zu gewähren.
    (2) Das Gleiche gilt, wenn die Rechtsverfolgung gegen einen Verwandten im Inland ausgeschlossen oder erheblich erschwert ist. Der Anspruch gegen einen solchen Verwandten geht, soweit ein anderer nach Absatz 1 verpflichteter Verwandter den Unterhalt gewährt, auf diesen über.
    (3) Der Unterhaltsanspruch eines Kindes gegen einen Elternteil geht, soweit unter den Voraussetzungen des Absatzes 2 Satz 1 anstelle des Elternteils ein anderer, nicht unterhaltspflichtiger Verwandter oder der Ehegatte des anderen Elternteils Unterhalt leistet, auf diesen über. Satz 1 gilt entsprechend, wenn dem Kind ein Dritter als Vater Unterhalt gewährt.
    (4) Der Übergang des Unterhaltsanspruchs kann nicht zum Nachteil des Unterhaltsberechtigten geltend gemacht werden.



  • frase was genau meinst Du mit: „das nicht alle Sozialhilfeleistungen so einfach übergeleitet werden dürfen. (Investitionskosten, Ausbildungsumlage).

    Kannst Du da genauer darauf eingehen anhand eines Beispiels?


    Was meinst Du mit EEE? Etwa der offene Betrag/Aufwand der laut RWA der monatlich zu zahlen ist? Der beläuft sich auf ca. 2.200€ im Monat.


    Es gibt kein Vermögen auf das zurückgegriffen werden kann. Auch wenn man das Thema Erbe anspricht höre ich immer, dass es nichts gibt. Es wurde „verlebt“.



    Unikat  

    Danke für diese Info. Das ist ja wirklich eine absolute Frechheit!


    Ich gehe nun blauäugig erst einmal davon aus, dass sie Auskunft geben werden. So korrekt schwätze ich sie ein. Aber man weiß ja nie...