Erstentwurf: Auskunft RWA

  • Grundsicherung kann bei Unterhaltspflichtigen deren Einkünfte unter 100.000 € liegen, nicht übergeleitet werden = somit dafür kein Unterhaltsanspruch

    Hallo Unikat ,


    Ich würde gerne nochmal auf einen Beitrag deinerseits eingehen.


    „Grundsicherung kann bei Unterhaltspflichtigen deren Einkünfte unter 100.000€ liegen, nicht übergeleitet werden = somit kein Unterhaltsanspruch“


    Wenn bereits vor Einzug ins Seniorenheim Grundsicherung gezahlt worden ist, was ist dann?

    Wie meinst Du das, mit dem somit kein Unterhaltsanspruch?


    Viele Grüße

  • Hallo frase ,


    ich habe eine Auflistung über die Kosten vom SA angefordert.

    Mal schauen was dabei raus kommt...

  • GuMo SH123,


    Die Ämter zahlen Sotialleistungen aus verschiedenen "Töpfen".

    Im Pflegeheim reichen aber die Leistungen der GS niemals um die Kosten zu decken.

    Daher werden hier zusätzlich Leistungen der "Hilfe zur Pflege" erbracht.

    Die Ämter machen es sich dann leicht und rechne einfach alle Sozialleistungen zusammen und fordern den gesamten Regress.

    Für den UHP ist es daher schon von Bedeutung zu erfahren, welchen Anteil die jeweilige Sozialleistung hat, denn...

    „Grundsicherung kann bei Unterhaltspflichtigen deren Einkünfte unter 100.000€ liegen, nicht übergeleitet werden = somit kein Unterhaltsanspruch“

    also für diesen Teil kann dann kein Regress verlangt werden.


    An einem Beispiel wird es deutlicher.


    Einkommen des Pflegebedürftigen liegt unterhalb des Existenzminimums (600€)

    Daher hat er Anspruch auf GS (ca.200€)


    Das Heim hat einen EEG von 1800€


    Das Amt schreibt dem UHP nun, das es Sozialhilfe in Höhe von 1200€ leistet (1800-600)

    Das ist formal richtig und man denkt, man müsse bis zu 1200€ Regress leisten, wenn man so Leistungsfähig ist.

    Übergeleitet dürften hier aber nur 1000€ werden, denn die 200€ GS sind von der 100.000€ Einkommensgrenze geschützt.


    LG frase

  • Hallo zusammen,


    ich habe noch etwa eine Woche Zeit bis ich "meinen" Auskunftsbogen an das SA schicken darf...


    Ich teile hier mal meinen Entwurf und wäre froh über Rückmeldungen, Einschätzungen, Tipps etc.


    Ich weiß, dass er nicht so toll ist und auch einige Dinge mit Sicherheit gestrichen werden, aber immerhin...ein Versuch ist es wert.
    Ich habe auch schon den ein oder anderen Tipp bekommen, deshalb habe ich jetzt einfach mal einen erstellt.
    Vermutlich habe ich noch einiges vergessen. Dieses Thema schwirrt mittlerweile gefühlt 24/7 im Kopf, da wird man verrückt!

    Es ist großartig, dass du deinen Entwurf für den Auskunftsbogen bereits erstellt hast! Wenn du noch nach einer Möglichkeit suchst, deine Unterlagen besser zu organisieren und zusammenzufassen, kann ich dir (Schleichwerbung entnommen, siehe Forumsregeln, TK) empfehlen. Es hilft dir, PDFs schnell und einfach zusammenzufassen, was dir dabei helfen könnte, den Überblick über alle relevanten Informationen zu behalten und deinen Entwurf weiter zu optimieren.

  • Haben Sie es gefunden? Denn ich habe gesucht, aber nur veraltete Daten dazu gefunden.

  • Hallo, bitte beachten Sie den Veröffentlichungszeitpunkt der Beiträge. War alles vor dem AEG, da galten auch andere Regeln.


    Kosten für Hilfe zur Pflege wurden immer geprüft und übergeleitet. GS wurde nur geleistet, wenn kein UHP über der Grenze lag. Spielt heute keine Rolle mehr, denn für beide Sozialleistungen (Hilfe zur Pflege und GS) nun die gleiche Grenze gilt.


    Gruß frase

  • Frase, danke Dir für den Hinweis, den Leser womöglich gar nicht realisieren. Hier wurde aus Gründen der Schleichwerbung Leichenschändung betrieben.


    Nochmals: wenn ihr Fragen habt, eröffnet einen eigenen Thread. Es ist eine Missachtung des ursprünglichen Fragestellers, seinen Fragestrang so zu missbrauchen. Und es macht die ganze Sache auch nicht übersichtlicher. So einfache Spielregeln sollten doch einzuhalten sein?


    TK