Angenommen jemand verdient zunächst 1500€ und würde mitten im Jahr einen neuen Job annehmen. Zählt hier die Leistungsfähigkeit ab dem Monat, ab dem der neue Job angenommen wurde oder zählen die Jahreseinkünfte durchschnittlich
erst wenn das Sozialamt eine erneute Auskunftsforderung verschickt, erst ab dann wirkt die erhöhte Leistungsfähigkeit, die Zeit davor ist für das Sozialamtamt verloren,
so ist die Rechtslage
Sozialämter ignorieren dies und behaupten ab Erhöhung des Gehalt, und behaupten zugleich der Unterhaltspflichtige hätte informieren müssen, dies ist jedoch falsch
es gibt vorgerichtlich kein "Recht auf ungefragte Information"