Fortbestehende Unterhaltspflicht mit 26 ?

  • Guten Tag zusammen,

    ich hoffe hier kann man mir weiterhelfen. Ich würde mir zu meinem Fall gerne ein paar zusätzliche (und v.a. fachlich geprägte) Meinungen einholen. Ich versuche zunächst einmal meine Ausgangslage darstellen, jedoch stets vor der hintergründigen Frage, ob meine Eltern noch unterhaltspflichtig sind. Ergänzt habe ich das jeweils durch meine eigenen Rechercheergebnisse.

    Zunächst zu mir: Alter 26 Jahre, Eltern geschieden seitdem ich 7 bin, zum Vater kein Kontakt, zur Mutter seit einem Jahr kein Kontakt mehr (Auszug aus mütterlichem Haus vor einem Jahr, seitdem Wohnung mit Freundin). Ich verdiene derzeit durch einen Nebenjob ca. 550 € im Monat. Zusätzlich habe ich noch eine Werkstudententätigkeit aufgenommen, bei der ich ca. 500 € im Monat verdiene, was in Summe leider meine Lebenshaltungskosten nicht deckt.

    Bisheriger Bildungsweg:

    • Abitur 2012

    • Anschließendes Jurastudium, Abbruch im 3. Semester, meines Wissens nach hat mein Vater hier aufgehört Unterhalt zu bezahlen (laut meiner Information befreit dieser Abbruch meinen Vater nicht von der Unterhaltspflicht da das 3. Semester gerade so noch im Rahmen ist)

    • Direkt nach dem 3. Sester: Ausbildung zum Finanzassistenten für 2,5 Jahre ( Nach Abschluss dieser im Juli theoretisch Unterhaltsanspruch erloschen)

    • Bewerbung für ein BWL Studium (Bachelor) im November, Studienbeginn im Februar (da das Studium wesentliche Aspekte der Ausbildung aufgreift sollte auch hier der Unterhalsanspruch fortbestehen.

    Derzeit befinde ich mich im 6. Semester und bin im Soll, was Prüfungsleistungen etc. angeht, d.h. ich werde mein Studium ohne Probleme in der Regelstudienzeit beenden. (Ganz am Rande: Ein Master ist fest eingeplant, sollte aber wenn der Unterhaltsanspruch bis hierhin nicht erloschen ist kein Problem darstellen.

    Zusätzlich bin ich wie gesagt vor einem Jahr ausgezogen, was die Frage nach der Unterhaltspflicht meiner Mutter aufwirft ?

    Wie man an meinem Fall sehen kann sind hier leider zu viele Aspekte einbezogen, welche im Einzelnen zwar alle geregelt sind, als großes Ganzes (zumindest für mich) undurchschaubar sind.

    Wie oben bereits erwähnt, will ich hier zunächst ein paar Meinungen einholen, bevor ich mich einer professionellen Rechtsberatung unterziehe (welche leider auch wieder mit dementsprechenden Kosten verbunden wäre). Ist schließlich nicht auszuschließen, dass ich mich hier auf dem Holzweg befinde ;)

    Würde mich über Feedback freuen, auch wenn ich weiß, wie schief Forenneulinge manchmal betrachtet werden.

    Vielen Dank im Voraus und viele Grüße.

    Patrik

  • Hi,


    erst einmal herzlich willkommen im Forum.


    Ein Unterhaltsanspruch gegen die Eltern (wenn dann gegen beide) besteht meiner Ansicht nach aus mehreren Gründen nicht.


    1. Du kannst dich selbst versorgen. Das tust du ja auch. Dein familienrechtlicher Bedarf beträgt 735 € im Monat. Da liegst du deutlich drüber.


    2. Du bist offensichtlich nicht aus studientechnischen Gründen zu Hause ausgezogen, sondern aus privaten. In diesen Fällen haben die Eltern ein Wahlrecht, ob sie das "Hotel Mama" anbieten oder ihrer Unterhaltspflicht (sofern sie besteht) durch Zahlung einer Unterhaltsrente nachkommen.


    3. Es kann dahingestellt bleiben, ob man die ersten drei Semester noch als Orientierungsphase wertet (bei "meinem" OLG wäre das nicht der Fall), das ist eine Einzelfallentscheidung. Aber danach ist eine Ausbildung erfolgreich abgeschlossen worden. Wesentliche Anspekte, die in Studium und Ausbildung identisch sind, das reicht nicht aus, um einen Unterhaltsanspruch wiederaufleben zu lassen.


    Herzlichst


    TK