Hallo in die Runde. Bis jetzt war ich stiller Mitleser in diesem Forum, habe aber nun selbst einige Fragen.
Mein Vater ist seit Jahresanfang in einem Pflegeheim. Im April habe ich eine RWA und ein Auskunftsersuchen erhalten. Nach dem ich vorschriftsmäßig Auskunft gegeben habe, habe ich nun das Ergebnis der Unterhaltsprüfung erhalten und soll Unterhalt zahlen.
Meine Schwester hat anscheinend bisher keine RWA erhalten. Ihre Existenz scheint dem SHT bisher nicht bekannt zu sein. In dem Schreiben mit der Unterhaltsforderung werde ich nun (Monate später) gefragt, ob es weitere Geschwister gibt und wo diese wohnen.
Ich vermute mal, dass ich den SHT über meine Schwester informieren muss.
Meines Wissens setzt eine korrekte Unterhaltsberechnung auch Ausführungen zur Haftungsquote unter Geschwistern voraus. Meine Schwester kann aber frühestens ab dem Erhalt einer RWA zum Unterhalt herangezogen werden.
Bin ich bis zu dem Zeitpunkt, an dem meine Schwester eine RWA erhalten hat, alleine unterhaltspflichtig?
Wie soll ich mich am besten Verhalten?