Erbschaft und Haus im Zugewinn

  • Hier meine Frage:
    ( Zugewinngemeinschaft)
    Meine Frau hat in der Ehe eine Erbschaft bekommen von diesem Geld und
    der Finanzierung wurde ein Haus gebaut.
    Das ich auf die Erbschaft keinen Anspruch habe ist klar aber wie sieht es aus wenn
    die Erbschaft für die gemeinsame anschaffung (Haus) verwendet wird.
    Da meine Frau auch alleine im Grundbuch steht.


    Mit freundlichem Gruß
    Ingo

  • Hallo,


    die Frage ist also, ob eine Erbschaft, also, dass, was geerbt wurde, zum Zugewinn gehört.
    Die Antwort lautet: nein. Der Wert der Erbschaft wird zum Anfangsvermögen des betreffenden Ehepartners hinzugerechnet.
    Also, nehmen wir mal an, die Ehefrau hat 100.000 Euro geerbt, dann wird ihr Anfangsvermögen um diese Summe erhöht. Das Haus, wird natürlich nun auch bewertet, und zwar als Endvermögen. Wenn Sie also die 100.000 da rein gesteckt hat, dann ist es ja 100.000 Euro mehr wert. Vielleicht ist es aber noch mehr Wert geworden (allgemeine Wertsteigerung), dann muss sie die Hälfte von der Wertsteigerung ausgleichen. Hätte sie die 100.00 aufs Konto gelegt, dann gilt das gleich. Die 100.000 werden dem Anfangsvermögen hinzgerechnet, das jetzt noch vorhandene Sparbuch dem Endvermögen. Wenn Zinsen hinzu gekommen sind, müssen diese zur Hälfte ausgeglichen werden.
    Fazit: Es wird immer so getan, als ob der Wert der Erbschaft bereits zu Anfang der Ehe vorhanden war. Deshalb ist unerheblich, ob etwa Geld in einen Sachwert umgewandelt wurde während der Ehe. Der Sachwert wird dann nach im Scheidungszeitpunkt unabhängig davon bewertet und fließt ins Endvermögen.


    Gruss

  • Hallo Lara


    Danke für die Antwort


    Also wird das Erbe vom Sachwert wieder abgezogen, es bleibt die
    Finanzierung und die wird geteilt.
    Bleibt nur ein Anspruch auf eine evtl. Wertsteigerung.



    Gruß Ingo