Hallöchen,
mal angenommen eine Ehe besteht seit 2005 und die Ehepartner leben seit Anfang 2019 getrennt. Nun ist es der Fall, dass der Ehemann während der Ehe im Jahr 2009 eine Summe in Höhe von ca. 30.000 € geerbt hat, die allerdings für das alltägliche Leben in der Ehe verbraucht wurden. Vermögenswerte wurden keine gebildet.
Kann der Ehemann das Erbe - ein Vermögen ist ja nicht mehr vorhanden - trotzdem im Rahmen des Zugewinnausgleichs geltend machen?