Hallo ihr Lieben,
vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen. Vor einem halben Jahr war ich schon bei einem Anwalt, aber wirklich schlauer bin ich da auch nicht raus...
Folgende Situation:
Wir sind drei Geschwister. Wir sind in einem Kinderheim aufgewachsen (ich später in einer Pflegefamilie). Als ich 10 Jahre alt war habe ich dem Jugendamt mitgeteilt, dass ich meinen Vater in den Ferien nicht mehr besuchen möchte (Alkoholiker). Nun hat dies auch bedeutet, meinen Opa nicht mehr zu sehen, den ich sehr mochte. Sie lebten bis zum Tod meines Opas zusammen in einem Haus, das meinem Opa gehörte.
Mein Opa hat ein Testament mit Erbfolge bestimmt. Sein Sohn als Vorerbe und wir Enkel sind die Nacherben. Der Vorerbe ist von allen Beschränkungen befreit ausgenommen Grundstücksverfügungen.
Nun ist unser leiblicher Vater seit zwei Jahren im Pflegeheim. Sein Barvermögen (auch von unserem Opa geerbt, eigentlich für die Instandhaltung des Hauses gedacht) ist nun auf 5000 Euro geschrumpft, so dass vor einigen Tagen ein Antrag beim Sozialamt durch seine gesetzliche Betreuerin gestellt wurde. Nun sind wir darauf gefasst, bald Post vom Sozialamt zu bekommen.
So viel zur Vorgeschichte. Nun meine Fragen:
1. Ich bin Erzieherin,35 Jahre, habe zwei Kinder und befinde mich in Elternzeit. Mit meinem Partner bin ich nicht verheiratet. Von daher bin ich mir ziemlich sicher, nicht leistungsfähig zu sein. Mit dem neuen Gesetz, wenn es denn durchkommt, hätte sich das sowieso erledigt. Aber wie sieht es mit Vermögen aus? Wie hoch ist mein Schonvermögen? Wird irgendwie berücksichtigt, dass ich in Elternzeit bin und davor und danach wegen der Kinderbetreuung nur Teilzeit arbeite? Es kann doch eigentlich nicht sein, dass ich ein geringeres Schonvermögen zur Altersvorsorge aufbauen kann, wenn ich wegen der Kinderbetreuung sowieso schon weniger Rente bekommen werde… Oder?
2. in der Nacherbfolge erben wir von unserem Opa und nicht von unserem leiblichen Vater. Unser Opa hatte keine Schulden, dementsprechend können wir doch nicht die Schulden vom Sozialamt, die unser leiblicher Vater hat, miterben, oder? In wie weit wird das Erbe als Einkommen oder Vermögen gesehen? Mit Tod unseres leiblichen Vaters werden wir erben - kann das Sozialamt sich dann die gesamten Kosten für das Pflegeheim unseres leiblichen Vaters dann von uns Geschwister durch das Erbe zurückfordern? Oder ist das auch innerhalb eines Schonvermögens geschützt? Erbanteil geschätzt ca 70 000 - 100 000 Euro.
3. gibt es mit dem neuen Gesetz auch eine Änderung des Schonvermögens? Es erscheint mir doch irgendwie unfair, dass jemand erst ab über 100.000 € überhaupt Unterhalt zahlen muss und ich, wenn ich ein Vermögen von 60.000 hätte aber deutlich weniger verdiene dann damit den Unterhalt bezahlen müsste?
4. nur weil wir im Kinderheim waren, sind wir wahrscheinlich trotzdem nicht von der Verpflichtung Unterhalt zu zahlen befreit, oder? Die entsprechende Akte wird es ja beim Jugendamt geben…
Vielen vielen Dank schon mal!
Liebe Grüße