Wert des mietreien Wohnens

  • Hallo


    können ihr mir ein Beispiel geben wie der Vorteil des mietfreien Wohnens bei euch errechnet wurde - ( natürlich nicht mit den Werten auf welchen man Rückschlüsse auf euch ziehen kann)

    Ich habe nach langen hin und her eine neue Berechnung erhalten die sich folgendermaßen darstelle


    1.) Wohnwert = Wert des mietfreien Wohnens abzüglich Tilgungsleistungen = Vorteil ( z.b 550 Wert des mietfreien Wohnens - 150 Tilgung = 400,00 Euro Vorteil)

    Dieser Vorteil wird dem Einkommen hinzugerechnet zu je 50 % auf beide Eheleute 200,00 Euro das zum Einkommen dazugezählt wird

    ( Frage hier -- ist es richtig das es zu je 50% aufgeteilt wird und nicht prozentual nach Einkommen bzw ist diese Darstellungsweise nachvollziehbar / richtig)



    2.) Unterkunftskosten

    150 Tilgung + Nebenkosten 250,00 Euro = 400,00 Euro +89,00 Euro Reparaturkosten = 489,00 Euro


    Im Selbstbehalt bzw. Selbstbehalt sind enthalten: 480,00 Euro Pflichtiger + 380,00 Euro Ehegatte = 860,00 Euro abzüglich Unterkunftskosten 489,00 Euro = 0,00 Euro erhöter Selbstbehalt / Eigenbedarf


    (Ich glaube das in den 860,00 Euro die Warmmiete gemeint ist und die Höhe des Vorteils des mietfreien Wohnens dazugezählt werden sollte -also

    550,00 Euro Wert des mietfreien Wohnens + 250,00 Euro Nebenkosten + 150,00 Euro Tilgung = 950,00 Euro = 90,00 Euro welche als erhöhten Selbstbedarf dazugerechnet werden sollte- oder ?? )


    Wir das ganze bei euch auch so gerechnet --- Ich bin mir sicher das dieses Thema viele hier angeht bzw. bei einigen nicht der richtig gerechnet wird.

    Slick:thumbsup:

  • können ihr mir ein Beispiel geben wie der Vorteil des mietfreienWohnens bei euch errechnet wurde

    Das nützt dir gar nichts, da jeder SHT anscheinend anders rechnet.

    Darauf kannst du dich nicht verlassen.

    Der Wohnvorteil ist immer noch eines der umstrittensten Sachgebiete beim Elternunterhalt.


    Berechnung des Wohnwerts: angemessene Wohnfläche (bei 2 Personen ca. 80 qm bis 100 qm, dabei spielt auch das Einkommen eine Rolle) * qm-Preis, den man bei Anmietung dieser Immobilie zahlen müsste.

    Dieser Wohnwert wird dem Einkommen zugeschlagen.


    Abgezogen werden müssen

    - Darlehensverbindlichkeiten (Zins + Tilgung)

    - die Nebenkosten, die man nicht auf einen Mieter umlegen kann

    - Instandhaltungskosten bzw. notwendige Rücklagen, die man dafür bildet


    Richtig ist, dass der Wohnwert zu 50% auf dem Ehepartner zugerechnet wird, wenn diesem 50% der Immobilie gehören.


    Falsch ist es m.E. wenn der Wohnwert - wie auch immer - mit der im Selbstbehalt enthaltenen Warmmiete verrechnet wird. Das würde auf eine Kürzung des Selbstbehalts hinaus laufen.


    Auch bei Eheleuten, die nur 600 EUR Miete zahlen, kann der Selbstbehalt nicht gekürzt werden mit der Begründung, sie zahlen ja weniger Miete als im Selbstbehalt enthalten ist.


    Im übrigen ist es sehr schwer, deine Darlegung der Sachlage zu verstehen.

  • 550,00 Euro Wert des mietfreien Wohnens + 250,00 Euro Nebenkosten +150,00 Euro Tilgung = 950,00 Euro = 90,00 Euro welche als erhöhten Selbstbedarfdazugerechnet werden sollte- oder ?? )

    Das kann von der Logik her nicht richtig sein.


    Der Wohnwert (Wert des mietfreien Wohnens) erhöht das Einkommen

    Tilgung und Zins vermindern das Einkommen (fiktiv).

    Die Nebenkosten vermindern das Einkommen.


    Du zählst das alles zusammen.

  • Der Wohnwert (Wert des mietfreien Wohnens) erhöht das Einkommen

    Tilgung und Zins vermindern das Einkommen (fiktiv).

    Da ist mir was verrutscht.

    Richtig müsste es heißen:


    Der Wohnwert (Wert des mietfreien Wohnens) erhöht das Einkommen (fiktiv)

    Tilgung und Zins vermindern das Einkommen.