Frage zu möglicher Scheidung

  • Hallo zusammen,


    meine Frau und ich sind seit September 2016 verheiratet.

    Wir haben im Jahr 2013 ein Haus gekauft, für das wir monatlich gute 1300 Euro abbezahlen.


    Eigene Kinder hat auf normalen Wege nicht geklappt, wir haben im Juli 2018 jedoch ein Pflegekind aufgenommen, da der Wunsch doch recht groß war.


    Verdienst

    Mann brutto 4300 eur

    Frau brutto 3800 eur


    Seit das Pflegekind bei uns lebt ist meine Frau in Elternzeit und bekommt ein Steuerfreies Erziehungsgeld von gut 1300 eur monatlich ausgezahlt.


    Seit August 2018 zahle ich auch die monatlich volle Rate für das Haus, vorher haben wir 50/50 gemacht.


    Wir waren bis August 2018 beide in Steuerklasse 4,seitdem sind wir in Steuerklasse ich 3 und sie 5.


    Wenn man sich nun scheiden lassen würde, wie wäre der Ablauf, was ist mit dem Haus und was müsste ich an Unterhalt bezahlen?


    Über möglichst detaillierte Infos würde ich mich sehr freuen. Ich habe mich mit dem Thema bisher noch nicht beschäftigt.

  • Hallo Marcel,


    bitte das jeweilige Netto mitteilen.


    beide Nettos müssen bereinigt werden.


    Du wirst der Mutter (falls das Kind bei der Mutter wohnen wird) Kindesunterhalt zahlen müssen.


    Möglich wäre dann, dass sie dir in der Trennungszeit Trennungsunterhalt zahlen muss.


    edy

    -

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  • Hey edy,


    Danke für deine Antwort.


    Bei Steuerklasse 3 und 5 habe ich

    2900 netto

    Sie

    1600 netto


    Was würde das bedeuten?


    Kindsunterhalt glaube ich nicht, da es ein Pflegekind ist, oder?

  • Hallo,


    Wenn das KInd nur zur Pflege bei der Mutter wohnt (also keine Adoption) ,dann ist das Pflegegeld m,E. Einkommen der Mutter.


    Dann fällt natürlich auch Kindesunterhalt weg.


    Achtung beide Einkomen müssen vorher bereinigt werden.


    nachfolgend nur als Beispiel:


    Bei Trennungsuntrhalt wird in ca. euer beider Netto-EK ( jeweils Stuerklasse 1) zusammen addiert und davon erhält jeder die Hälfte.


    Also dein Netto ca. 2600 + Netto deiner Nochfrau ca. 2400+1300€, das Ergebnis durch zwei.


    edy

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  • Hi,


    die erste Frage ist in diesem Zusammenhang der Status des Kindes. Haben wir eine eingerichtete Pflegestelle (dann gibt es Geld vom Staat), so dass das Kind aus der Berechnung raus ist bzw. die Zahlungen in die Berechnung einfließen, oder haben wir es mit der Vorbereitung einer Adoption zu tun? Wie soll es/kann es im Fall der Trennung mit dem Kind weiter gehen?


    Herzlichst


    TK

  • Hallo,


    Danke für eure Hinweise.


    Das kind ist als Pflegekind bei uns dauerhaft, keine adoption sondern als Pflegekind. Es wohnt bei uns zu Hause und wir bekommen Erziehungsgeld vom Staat.

    Das kind wurde vermutlich bei meiner frau bleiben.


    Müsste für die Berechnung des Einkommen dann nicht statt des Erziehungsgeld ihr letztes Bruttoeinkommen vor Gang in in die Elternzeit als Grundlage für die Berechnung Steuerklasse 1 gezogen werden?

  • Hallo,


    Zum Einkommen zählt so ziemlich alles ( es werden ggf, Freibeträge berücksichtigt).


    Im Trennungsjahr rechnet man mit dem realen EK, danach kann man fiktiv rechnen.



    edy

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  • Müsste für die Berechnung des Einkommen dann nicht statt des Erziehungsgeld ihr letztes Bruttoeinkommen vor Gang in in die Elternzeit als Grundlage für die Berechnung Steuerklasse 1 gezogen werden?


    Ich komme mit den Zahlen hier noch Nivht gut klar.

    Für die Berechnung zählt mein netto und ihr netto als sie voll berufstätig war oder?


    Wie wird das mit ddm für das Haus eingezahlte Geld gemacht?

  • Hallo,


    es kommt natürlich auch auf das Alter des Kindes an.


    wie alt ist da Kind.


    braucht es noch so viel Betreuung dass die Mutter nicht Vollzeit arbeiten kann.


    Wer übernimmt evtl. die Kosten für eine Fremdbetreuung/Kindergarten.


    edy

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  • Hi,


    zunächst ist zu berücksichtigen, dass sich wohl ab nächsten Jahr die Steuerklasse ändern wird, in I/II.


    Warum ein Einkommen, welches sie derzeit nicht hat, Berechnungsgrundlage für steuerliche Erfassung sein soll, das erschließt sich mir nicht so ganz. Zunächst ist zu klären, ob das Kind bei dieser neuen familiären Konstellation überhaupt bei der Pflegemutter bleibt. DAnn scheint das Kind ja noch recht klein zu sein, so dass eine Arbeitsverpflichtung auch aus diesem Grund nicht erwartet werden kann. Und - man hat sich ja für diese Konstellation entschieden, so dass sich der Fragesteller schon auf Zahlung von Unterhalt für die Frau einstellen sollte. Wie lange, das können wir hier nicht abschätzen. Es können ja auch Auflagen des Jugendamtes bestehen, das alles wissen wir einfach nicht.


    Nein, Unterhalt für die Noch-Frau richtet sich hinsichtlich der Höhe nicht danach, was sie irgendwann mal verdient hat, sondern nach der derzeitigen finanziellen Situation.


    Herzlichst


    TK

  • Ich habe noch eine Frage.


    Der Trennungsunterhalt muss gezahlt werden bis zur Scheidung...also circa 1 Jahr.


    Wie sieht es danach aus? Wie lange muss man Ehegattenunterhalt zahlen, wenn vier Jahre Ehe gelaufen sind

  • Hallo,


    TU kann auch länger als 1 Jahr gezahlt werden, endet aber mit der rechtskräftigen Scheidung.


    Ehegattenunterhalt ist nur noch schwer durchzusetzen ,bei vier jähriger Ehe dürfte es nur wenig bis gar nicht geben.


    Kommt aber auf das zuständige Gericht an, und die Arbeitsmarkt-Chancen deiner Bald-Ex.


    edy

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  • Hi,


    achtung, unsichere Prognose. Es ist recht unwahrscheinlich. Einmal muss Trennungsunterhalt nur ein Jahr gezahlt werden, dann eigentlich nicht mehr. Häufig verlängert sich das dann doch letztlich bis zum Scheidungstermin. Nur, wenn sich eine Scheidung über die Gebühr verzögert, dann ist es schon sinnvoll, diese Jahresfrist im Kopf zu haben. Mein "Weltrekord" bei Scheidungen liegt bei ca. 6 Jahren. Es ist reichlich unwahrscheinlich, dass du über die Scheidung hinaus nachehelichen Unterhalt zahlen musst. Die Frau kann für sich selbst sorgen. Und, sie hatte die Chance, sich um ausreichenden Lebensunterhalt zu kümmern. Die Schutzfunktion der Ehe hält nun mal nicht ewig.


    Herzlichst


    TK