Hallo liebe Forumsleser,
vielleicht kann mir ja jemand bei einer Frage helfen, da ich nichts handfestes über google finde. Es hat jetzt evtl mehr mit Mietrecht zu tun, aber vielleicht hat ja jemand etwas ähnliches erlebt und kann mir bei der Frage helfen.
Meine Frau und ich lassen uns scheiden und ich bin ihr unterhaltsverpflichtet.
Wenn meine Frau aus der gemeinsamen Wohnung auszieht würde ich gern ein Zimmer untervermieten um mir die Wohnung weiter leisten zu können.
Ich habe nun gelesen, dass Mieteinkünfte zum Einkommen hinzugerechnet werden und entsprechend den Unterhalt erhöhen würden.
Zählt hierbei die gesamte Untermiete oder nur ein evtl entstehender Überschuss ?
ALso vielleicht mal an einem Beispiel:
ich vermiete ein Zimmer für 400€. Wenn man allerdings die Gesamtmiete der Wohnung und die qm verrechnet wäre nur eine Miete von 380€ für das Zimmer zu berechnen und ich mache jeden Monat quasi 20€ Gewinn aus der Vermietung.
Müsste ich nun mit 400€ als Einkünften aus Vermietung rechnen oder nur mit 20 ?
Es würde ja einen großen Unterschied beim entstehenden Unterhalt bedeuten.
Mit freundlichen Grüßen
Christian