Forderung nachehelicher Unterhalt durch das Sozialamt

  • Hallo,


    ich bin neu hier und habe ein paar Fragen.


    Ich habe mich im Januar 2013 von meinem Mann getrennt und im November 2014 wurden wir rechtskräftig geschieden.


    Vor ein paar Wochen erhielt ich einen Brief vom Sozialamt ich solle meine Einkünfte offen legen. Mein Mann ist seit über 5 Jahren in einem Altenheim und es geht um die

    Übernahme der ungedeckten Heimkosten. Zum Zeitpunkt der Trennung war mein Mann psychisch sehr labil und misshandelte mich und auch meine Kinder, er kam zwischenzeitlich in eine Psychiatrie und dann wohl in ein Altenheim. Das Sozialamt hat sich in der ganzen Zeit nie gemeldet, mit der Begründung, sie haben es versäumt eine mögliche Unterhaltspflicht zu prüfen. Können Sie dies so ohne weitern nach über 5 Jahren tun? Gibt es hier Verjährungsfristen?


    Zum Zeitpunkt der Scheidung habe ich ca. 1000 Euro als Teilzeitkraft verdient, mittlerweile verdiene ich etwa 1100 Euro. Vor ca. einem halben Jahr habe ich eine Summe von 100.000 Euro von meiner Tante geerbt, außerdem besitze ich ein selbstbewohntes Einfamilienhaus (vollständig bezahlt), sowie anteilig ein weiteres Einfamilienhaus (Wert bei Scheidung etwa 40.000; Wert zum jetzigen Zeitpunkt ca. 75.000 Euro - es gab in dem Ort in den letzten 5 Jahren eine extreme Wertsteigerung.


    Der anteilige Besitz an der zweiten Immobilie hatte ich als meine Altersvorsorge vorgesehen, da ich mit dem großen Erbe nicht rechnen konnte. Es kam nur Zustand weil eine weitere Tante die Erbschaft ablehnte und ich nachrückte. Ich gehe in 2 Jahren in Rente und bekomme selbst nur 600 Euro Rente.


    Kann das Sozialamt mir mein Erbe wegnehmen? Hat es Zugriff auf mein Elternhaus (anteilige Zweitimmobilie)? Es gibt zur Zeitimmobilie einen Vorvertrag mit meinem Sohn, der seit über 10 Jahren in dieser lebt, dass er mit meinem Renteneintritt beginnt, dass Haus in monatlichen Raten zur Aufstockung meiner Rente abzuzahlen beginnt. Dieser Vertrag ist schon vor der Scheidung abgeschlossen wurden.


    Ich habee große Angst, dass mein Sohn aus dem Haus muss, in dem er seit 10 Jahren, mittlerweile mit seiner Frau und seinen beiden Kindern lebt. Er könnte die Kaufsumme nicht auf einmal zurückzahlen, da dies nicht eingeplant war.


    Ich fasse meine wesentlichen Fragen nochmal zusammen:


    Hat das Sozialamt Zugriff auf nachträglich geerbtes Vermögen des Ex-Ehepartners des Hilfebedürftigen?


    Kann das Sozialamt auf den Anteil an der Zweitimmobilie zugreifen und die vorvertragliche Vereinbarung (Kauf auf Rentenbasis) als nichtig anerkennen? Dieser wurde vor der Scheidung abgeschlossen.


    Vielen Dank

  • Hallo Chaplin, willkommen hier im Forum.


    Grundsätzlich kann eine Heranziehung zu den Pflegekosten nur erfolgen, wenn es noch eine nacheheliche Unterhaltsverpflichtung gibt.

    Was wurde denn damals vereinbart?

    Hat der Ex-Mann leibliche Kinder (Sohn mit dem Haus)?

    Hat das Sozialamt Zugriff auf nachträglich geerbtes Vermögen des Ex-Ehepartners des Hilfebedürftigen?

    Ich bin kein Jurist, sehe aber hier eher keine Zugriffsmöglichkeit, denn du und nicht dein EX-Mann hat ja geerbt.

    Solltest du aber selber Rentner sein/werden, kann im Ramen der Unterhaltsberechnung das Vermögen verrentet werden.

    Diese virtuellen Einkünfte könnten deine mögliche Leistungsfähigkeit dann erhöhen.

    Kann das Sozialamt auf den Anteil an der Zweitimmobilie zugreifen und die vorvertragliche Vereinbarung (Kauf auf Rentenbasis) als nichtig anerkennen?

    Ein Amt kann geschlossene Verträge nicht aufheben, es sei denn diese sind sittenwiedrig.

    Was hier aber eine Rolle spielen könnte ist die Möglichkeit, das ein Teil der vereinbarten Zahlungen (Vertrag in der Ehezeit geschlossen) nun auch sein Einkommen wird. Eine sehr komplizierte Sachlage.

    Ich würde dir dringend raten einen guten Fachanwalt zu dieser Sachlage hinzu zu ziehen.


    LG frase

  • Vielen Dank für die Hilfe.


    Ich habe mit meinem Sohn einen Vertrag auf Rentenbasis beschlossen, sobald ich in Rente gehe soll er mit 350€ zu meiner kleinen Rente von 600€ zahlen. Mein Sohn ist auch der leibliche Sohn meines Ex-Ehemannes. Würde ich damit nicht ohnehin unter dem Selbstbehalt liegen?


    Mein Vermögen, welches ich in der Ehe geerbt hatte (Haus) war von vornherein als Rentenaufstockung geplant.


    Kann das Sozialamt dies auch fiktiv mit meinem nach der Ehe geerbten Vermögen tun? Diesen Teil habe ich nicht richtig verstanden.


    Ändert sich etwas am Selbstbehalt wenn ich in Rente gehe?


    Gibt es keine Verjährung in nachehelichem Unterhalt? Wie viele Jahre kann das Sozialamt nach einer Scheidung noch Unterhalt fordern?

  • Zitat:


    Ein Amt kann geschlossene Verträge nicht aufheben, es sei denn diese sind sittenwiedrig.

    Was hier aber eine Rolle spielen könnte ist die Möglichkeit, das ein Teil der vereinbarten Zahlungen (Vertrag in der Ehezeit geschlossen) nun auch sein Einkommen wird. Eine sehr komplizierte Sachlage.



    Wie kann ich das verstehen? Inwiefern kann dies sein Einkommen werden? Wir hatten Gütertrennung vereinbart und den Hausteil habe ich von meinen Eltern geerbt

  • Noch eine Anmerkung, ich lebe in Niedersachsen. Gibt es Unterschiede zwischen den Bundesländern? Wo mein Ex-Mann lebt weiß ich nicht, letztmalig war er in Baden-Württemberg gemeldet.


    Mein PKW hat einen Wert von 23.000€, muss ich diesen verkaufen und mir einen günstigeres Fahrzeug kaufen?


    Kann das Sozialamt verlangen, dass ich mein Haus verkaufe und in eine billigere Wohnung ziehe?


    Ich habe noch einen Renovierungskredit laufen (380€) monatlich. Kann ich diese Kosten absetzen, auch wenn ich ihn erst nach der Ehe aufgenommen habe.

    Muss ich rückwirkend Unterhalt bezahlen? Wenn ja für die letzten 5 Jahre?

  • Hallo Chaplin,


    bitte versuche ruhig zu bleiben und nicht in den "Panikmodus" zu verfallen.


    wir haben hier verschiedene Bereiche von Unterhaltsansprüchen.

    Das Sozialamt prüft, ob es die geleistete Sozialhilfe (hier möglicherweise "Hilfe zur Pflege") in irgendeiner Form durch Regress zurückbekommen kann.

    Du musst es dir so vorstellen, als ob dein EX jetzt die Forderung an dich stellt.

    Ob das berechtigt ist hängt von vielen Faktoren ab.

    Wenn du für deinen EX-Mann unterhaltspflichtig bist, dann sollte das eigentlich mit der Scheidung geklärt worden sein.

    Daher steht überhaut die Frage, ob du als geschiedene Ehegattin dem Amt zur Auskunft verpflichtet bist.

    Was stand denn auf dem Schreiben für eine Rechtsgrundlage (§?), auf die sich das Amt beruft und hast du schon geantwortet?

    Wie stand denn dein EX-Mann finanziell und vermögenstechnisch nach der Scheidung da?

    Auch diese Frage ist für die Beurteilung der Forderung des SHT von Bedeutung.


    Zu deiner Rückfrage.


    Grundsätzlich bleibt also zu klären, ob du überhaut (noch) unterhaltspflichtig bist!

    Ämte versuchen hier oft alles, um den Regress zu betreiben.

    Viele Betroffene denken, es hat schon seine Richtigkeit und zahlen.


    War zum Zeitpunkt der Scheidung denn schon abzusehen, das dein EX-Mann ein Sozialfall wird?


    Nun zu einem anderen Aspekt, der seine leiblichen Kinder betrifft.

    Diese sind nach dem Gesetz zum Elternunterhalt verpflichtet.

    Haben seine leiblichen Kinder denn schon eine RWA vom Sozialamt erhalten?


    Gibt es Unterschiede zwischen den Bundesländern?

    Eher geringe, also ohne Bedeutung.

    Mein PKW hat einen Wert von 23.000€, muss ich diesen verkaufen und mir einen günstigeres Fahrzeug kaufen?

    natürlich nicht.

    Kann das Sozialamt verlangen, dass ich mein Haus verkaufe und in eine billigere Wohnung ziehe?

    selbst wenn du noch verheiratet wärst, könnte das nicht verlangt werden.

    Ich habe noch einen Renovierungskredit laufen (380€) monatlich.

    Du hast ja erst vor wenigen Tagen von der Bedürftigkeit erfahren.

    Wenn du also überhaupt unterhaltspflichtig bist, dann erst ab Kenntnisdatum.

    Daher bereinigt der Kredit dein Einkommen.

    Das Amt wird natürlich anders argumentieren.

    Lass dich nicht verunsichern, selbst eine Berechnung vom Amt vepflichtet dich nicht zur Zahlung.

    Erst wenn das Amt dich verklagt und ein Urteil ergeht, muss gezahlt werden.


    LG frase

  • Hi,


    So, hier mal die Antwort einer Fachfrau, die im wesentlichen mit der Vorantwort übereinstimmt. Aber, vielleicht mal etwas grundsätzlicher erklärt, damit du es verstehst.


    Grundsätzlich gibt es den Familienunterhalt in gerader Linie, also Großmutter, Mutter, Kind u.s.w. Nie in eine Seitenlinie rein, also zu Onkel, Tante, Cousine u.s.w. Dazu kommt dann noch gegebenenfalls ein Anspruch gegen den geschiedenen Ehepartner bzw. vom geschiedenen Ehepartner. Damit hätten wir die Gruppe der Betroffenen definiert.


    Wer kann fordern? Da wird es jetzt ein wenig komplizierter. Einmal natürlich jeder, der zu der definierten Gruppe gehört. Aber eben auch die öffentliche Hand. Das kann das Jugendamt sein, das Job-Center, das Sozialamt, die BAföG-Stelle. So, und bei der öffentlichen Hand wirds jetzt kompliziert. Die können einmal einfordern aus übergegangenem Recht, d.h., wenn familienrechtliche Ansprüche wegen Leistungen von einem Gruppenmitglied auf das Amt übergegangen sind. Da gelten dann die allgemeinen familienrechtlichen Ansprüche, d.h., es kann nur ein Anspruch erfolgreich geltend gemacht werden, die auch familienrechtlich bestehen. Und dann gibt es eventuell selbständige öffentlich-rechtliche Unterstützungsansprüche, da können andere Voraussetzungen für Zahlungen da sein, allerdings bestehen die Unterschiede zunächst in der Berechnungsweise. Das ist so in etwa die Struktur, ganz grob geschrieben, die man verstehen sollte. Wenn da noch Fragen sind oder Beispiele gewünscht werden, bitte auf den Punkt fragen - nur Mut.


    So, zu deinem Fall. Ihr seid seit vielen Jahren getrennt. Eine seinerzeit möglicherweise bestanden gewesene Unterhaltskette ist entweder mit der Scheidung oder irgendwann später abgebrochen. Damit besteht kein familienrechtlicher Anspruch mehr. Und - da in diesem Fall nur ein Anspruch aus übergeleitetem Recht besteht, also ein zivilrechtlicher Anspruch, bist du völlig unabhängig von deinem Einkommen, Vermögen nicht zahlungspflichtig.


    Man sollte dem Sozialamt nicht Böses unterstellen. Es ist einfach so, dass ihr ja beide nicht mehr ganz jung seid, und da sind lebenslange Ansprüche gar nicht so selten.


    Teile dem Amt einfach mit, dass ein familienrechtlicher Anspruch nicht besteht, dass daher deine Insanspruchnahme nicht in Betracht kommt. Zu einer wie auch immer gearteten Berechnung kommt man erst, wenn ein Anspruch dem Grunde nach besteht. DEnn wenn nix da ist, dann muss man auch nix berechnen.


    Herzlichst


    TK

  • Ich habe durch einen Anwalt bereits mitteilen lassen, dass zu einer Verjährung der Unterhaltspflicht gekommen ist - darauf erhielt ich die Antwort vom Sozialamt, dass dies nur für die vergangenen Zahlungen, nicht jedoch für die Zukunft gilt. Und es wurde weiterhin eine Offenlegung meiner Vermögensverhältnisse verlangt , von einem Abbruch einer möglichen Unterhaltskette habe ich durch meinen Anwalt nicht erfahren, er sagte, dass grundsätzlich lebenslang Unterhalt gefordert werden kann.


    Ich habe mit meinem Mann drei leibliche Kinder, die bereits vor über fünf Jahren, noch während des Scheidungsverfahren, eine Rechtswahrungsanzeige erhalten haben. Sie müssen aber nicht bezahlen, da mein Sohn noch promoviert, wodurch er sehr hohe absetzbare berufsbedingte Kosten hat, und meine beiden Töchter in Elternzeit sind bzw. vor fünf Jahren auch noch am studieren waren. Nach der ersten Rechtswahrungsanzeige während der Scheidung hörten sie auch über die ganzen Jahre nie wieder etwas vom Amt bis vor vier Wochen etwa. Zu diesem Zeitpunkt erhielt auch ich die Rechtswahrungsanzeige erstmalig mit der Begründung, es wurde vorher "vergessen".

    Ob seine beiden Kinder aus erster Ehe zahlen müssen weiß ich nicht, da ich diese nicht kenne.


    Zusammenfassend kann man also sagen, dass mein Mann zeitnah nach der Trennung auf Sozialhilfe angewiesen war bzw. in einem Heim untergebracht wurde. Er hat eine psychische Erkrankung und ein Zusammenleben war einfach nicht mehr möglich, es war schon immer sehr sehr schwierig, aber irgendwie habe ich es erst geschafft mich zu trennen, als meine Kinder erwachsen waren und sie mich in diesem Vorhaben unterstützen. Mein Mann ist während der Ehe nie richtig arbeiten gegangen, nur die ersten zwei oder drei Jahre und bekommt daher auch nur eine kleine Rente (ich schätze 800 Euro). Unterhalt für die Kinder hat er nie gezahlt, im Gegenteil ich konnte selbst jahrelang nicht arbeiten gehen, da sich jemand um die Kinder kümmern musste. Eigentlich wäre er bereits zum Zeitpunkt der Scheidung sozialhilfebedürftig gewesen und ich glaube, er ist auch zeitnah nach der Trennung, wenigstens vorübergehend in ein Heim gekommen...dann wurde festgestellt, dass er doch nicht pflegebedürftig ist und er wurde entlassen...die Scheidung zog sich länger als normal hin, weil er dieser nicht zustimmte, letztendlich wurde diese auch ohne seine Zustimmung geschieden. Bei der Scheidung wurde kein nachehelicher Unterhalt geregelt (ich war ja nicht leistungsfähig, erhielt sogar Prozesskostenhilfe) und ich habe auch nie etwas vom Sozialamt gehört, bis vor vier Wochen.


    Gesetzlich beruft sich das Sozialamt auf § 1571 BGB - altersbedingter Unterhalt. Hätten Sie diesen nicht bereits zum Zeitpunkt der Scheidung einfordern müssen? bzw. zeitnah nach seiner Hilfebedürftigkeit? Gelten die Verjährungsfristen tatsächlich nur für die Vergangenheit?


    Das ist die kurze Zusammenfassung meines Falls. Besteht durch die jahrelange Untätigkeit ein Abbruch der Unterhaltskette? Besteht ein Abbruch, wenn mein Mann zwischendurch als Pflegefall ein gestuft wurden ist, dies kurzfristig aufgehoben wurde und er danach wieder zum Pflegefall wurde.


    Wird tatsächlich Unterhalt aufgrund seines Alters gefordert? Oder aufgrund von Krankheit und Gebrechen (weil er ja ein Pflegefall ist).

    Ich finde hier ist ein großer Unterschied, da ein Pflegefall sehr viel teurer ist, als ein Rentner der in seiner eigenen Wohnung lebt.


    Ich danke Euch vielmals für Eure Hilfe...ich werde meinen Anwalt auf die Dinge die ihr angesprochen habt hinweisen, damit er sie in seinem Schreiben aufnehmen kann. Oder kann ich auch selbst einen Brief hinschicken, ohne Anwalt?

  • Eigentlich hätte der Hinweis auf die Verjährung reichen müssen.

    da in diesem Fall nur ein Anspruch aus übergeleitetem Recht besteht, also ein zivilrechtlicher Anspruch, bist du völlig unabhängig von deinem Einkommen, Vermögen nicht zahlungspflichtig.

    Geht man also davon aus, das dein EX-Mann keine Unterhaltsansprüche gegen dich hat, kann der SHT auch nichts überleiten.

    Das scheint der SHT aber nun anders zu sehen.

    Möglicherweise muss vor Gericht geklärt werden, ob es diesen Anspruch gibt, denn § 1571 BGB sagt aus, das es dein EX-Mann aus altersgründen nicht möglich ist, eine Arbeit auszuüben. Dies wäre aber eine mögliche Anspruchsgrundlage für Unterhalt nach der Scheidung (gewesen).

    Bei der Scheidung wurde kein nachehelicher Unterhalt geregelt (ich war ja nicht leistungsfähig, erhielt sogar Prozesskostenhilfe) und ich habe auch nie etwas vom Sozialamt gehört, bis vor vier Wochen.

    Die aktuelle Situation für die Sozialämter spitzt sich gerade zu, denn es wird möglicherweise ab Januar 2020 ein "Angehörigenentlastungsgesetz" geben.

    Danach wird erst ab 100.000€ Bruttojahreseinkommen (Vermögen bleibt unberücksichtigt) die gezahlte Sozialhilfe in vielen Fällen zurückgefordert werden.

    Daher versuchen viele Ämter jetzt noch mit allen Mitteln an das Geld zu kommen und nutzen die "Unwissenheit" der Betroffenen.

    Du machst dir ja auch deine Gedanken. Wenn du genug Nervenstärke hast, würde ich es möglicherweise auf die Klage ankommen lassen.

    Wenn du Auskunft über deine Einkünfte und dein Vermögen abgist, wie das Amt es fordert, wird es auch eine Berechnung anstellen.

    Dann wird entweder ein Unterhaltsregress ermittelt oder es wird festgestellt, das du nicht Leistungsfähig bist.

    Wie schon geschrieben bin ich kein Jurist und schreibe nur meine Meinung zu dem Problem.


    LG frase

  • Vielen Dank für Eure Hilfe und die Unterstützung, dass ganze frisst mich gerade auf.


    Ist es also so, dass alleine durch den nicht geregelten Unterhalt die Unterhaltskette abgebrochen wurde, auch wenn mein Mann bei der Scheidung schon altersbedingt bedürftig war.



    Die Untätigkeit über Jahre hinweg (meine Kinder erhielten bereits vor mehr als 5 Jahren ihre RWA) begründet laut meinem Anwalt eine Verjährung. Er hat sich auf folgendes Gesetz beruften:


    Paragraph 199 BGB:

    (1) Die regelmäßige Verjährungsfrist beginnt, soweit nicht ein anderer Verjährungsbeginn bestimmt ist, mit dem Schluss des Jahres, in dem

    1.

    der Anspruch entstanden ist und

    2.

    der Gläubiger von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste.



    Das Sozialamt sagt, die Verjährungs- und Verwirkugsfrist gilt nur für die Vergangenheit, zukünftig könnten Sie weiterhin Unterhalt verlangen und fördern mich abermals auf den Bogen auszufüllen, ansonst würden Sie den Unterhalt auf Schätzungen festlegen und geltend machen. Zeit habe ich bis zum 18.10. . Wenn ich nun abermals auf die Verwirkung und zusätzlich auf den Abbruch der Unterhaltskette hinweise oder nachfrage ob mein Ex-Mann überhaupt hilfebedürftig ist und den Bogen nicht ausfülle, können sie mit dann einfach eine Rechnung schicken?


    Ist es nicht so, dass du sich Beamte an Gesetze halten müssen? Dürfen Sie weil ein neues Gesetz kommt Forderungen stellen, die nicht rechtens sind? Bzw. Auskünfte verlangen, obwohl es evtl. keine Unterhaltspflicht mehr gibt? Müsste dieser Punkt nicht erst geklärt werden bevor das Sozialamt mir den Bogen schickt und den Unterhalt berechnet.

    Nach meiner Auffassung ist eine Auskunft hinfällig und ich müsste meine finanzielle Situation überhaupt nicht offen legen, wenn die Unterhaltskette durchbrochen würde oder die Forderungen verjährt sind.

  • Hi,


    na ja, man sagt ja, dass bei Diskussion über ein Rechtsproblem zwischen zwei Juristen mindestens drei Ansichten vertreten werden. Natürlich kann auch ein Beamter eine andere Ansicht vertreten als ich hier, nur ich halte in deinem Fall meine Ansicht für zutreffend. Klar können die eine Rechnung schicken. Das nennt sich dann Verwaltungsakt, gegen den muss man dann binnen einen Monats Widerspruch einlegen.


    Aber zurück zum jetzigen Punkt des Verfahrens. Ich würde die Sozialbehörde auffordern, dir die Anspruchsgrundlage nach §§ zu nennen. Und wenn dann BGB §§ kommen, dann wissen wir es hier wirklich. Fordere das an, erlaube dir schon jetzt den Hinweis darauf, dass du unterhalb des Selbstbehaltes zur Verfügung hast und warte ab.


    Ich halte die Auskunft des Anwalts für mißverständlich, höflich formuliert. Für die Vergangenheit kann ohnehin nur Unterhalt eingefordert werden, wenn entweder ein Titel existiert oder aber zumindest in Verzug gesetzt wurde. Beides ist bei dir nicht der Fall, Verzug liegt allenfalls ab Eingang des ersten Schreibens des Sozialamtes vor. Also insoweit kein Fall der Verjährung. Verwirkung ist auch ein anderer Fall, das alles haut nicht hin. Und nochmals: verjähren kann nur ein Anspruch, der besteht. Und davon sind wir bei dir meilenweit entfernt.


    Bisher ist es wohl so, dass das Amt mit Nebelkerzen arbeitet, du arbeitest mit Nebelkerzen, so wird das nix. FAng endlich an, den Fall sauber aufzubauen, ganz von vorne. Fordere auf, die Anspruchsgrundlage konkret zu benennen, Weise darauf hin, dass du unter dem Selbstbehalt liegst. Schick das per Einwurf-Einschreiben. Und dann warte ab.


    Herzlichst


    TK

  • Das Sozialamt ist im Moment ja richtig schnell, ich habe am Montag ein Fax hingeschickt und schon Antwort erhalten.


    Der Sachbearbeiter sagt nun, dass Unterhalt aufgrund von Krankheit gefordert wird, im vorherigen Brief war die Anspruchsgrundlage noch Paragraph 1571 - wegen Alter. Mittlerweile seit er nicht nur als, sodern auch ein Pflegefall. Als ich mich getrennt habe war er noch kein Pflegefall.


    Ich schicke gleich meine Lohnabrechnung hin, sowie die anderen geforderten Einkünfte, dann wird er sehen, dass ich nicht zahlen kann und mich hoffentlich in Ruhe lassen.


    Mein Mann war zum Zeitpunkt der Scheidung 67 und jetzt ist er 73, also im Rentenalter war er sowieso nicht.


    Mein Anwalt ist sich sicher, dass ich nicht zu Unterhaltsleistungen herangezogen wird, da das eheprägenden Verhältnisse herangezogen werden. Mein Vermögen von über 100.000 Euro habe ich erst nach der Ehe geerbt, da kann das Sozialamt nicht dran.


    Es bleibt weiter spannend, ich hoffe nur, dass auch dieses neue Gesetz kommt und mein Sohn, sowie meine beiden Töchter in Zukunft "frei" sind. Das kann ja noch Jahre so weiter gehen ...

  • Hallo Chaplin,


    für mich sind hier eigentlich zwei unterschiedliche Sachverhalte zu beurteilen.

    Das dein Ex-Mann aus welchem Grund auch immer Sozialhife bekommt scheint ja klar, er ist also bedürftig.

    Das du aber zu diesem Unterhalt herangezogen werden kannst ist doch ein sehr dünnes Brett.

    Man merkt auch, das dir SHT nun versucht eine Kausalität mit der Ehezeit herzustellen.

    Da hast ja selber geschrieben, das es auch schon füher krankheitsbedingte Erscheinungen gab (kaum gearbeitet usw.)

    Ich würde dir dringend raten, nicht mit dem Amt zu telefonieren.

    Sollen die doch ihre Hausaufgeben selber machen.

    Wäre schön, wenn du uns über die Ergebnisse informierst.

    Es ist schon ein krasser Fall, das eine Ex-Frau nach so langer Zeit der Trennung überhaupt vom Amt belästigt wird.


    LG frase

  • Hi,


    bei so einem wackeligen Amt, was Rechtskenntnisse angeht, kann ich nur vor Telefonaten warnen. Dann ist auf der anderen Seite plötzlich ein Zeuge da, der mitgehört hat u.s.w. Und - für nicht titulierte Ansprüche die erst nach der Scheidung entstehen, sorry, da fehlt mir einfach die Anspruchsgrundlage. Und die kann das Amt doch auch nicht liefern, trotz einer gewissen Beharrlichkeit.


    Herzlichst


    TK

  • Ich halt Euch weiter auf dem laufenden. Ich kann von meinen Einkünften her sowieso nicht zum Unterhalt herangezogen werden. Aber es geht dich ums Prinzip, muss man sich als Bürger so von Beamten schikanieren lassen? Ich Frage mich wirklich, wie soetwas möglich sein darf und warum solche Mitarbeiter, Beamten der Länder, schamlos so tun und walten dürfen.


    Ich habe mich in letzter Zeit viel mit dem Thema auseinander gesetzt, ständig hört und liest man von Betroffenen, ungerechtfertigten Forderungen etc. . Familien und Existenzen die durch Forderungen zerstört werden. Hier muss die Politik im Allgemeinen etwas unternehmen, diese Vorgehensweise kommt nicht nur im Elternunterhalt vor.


    Die psychische Belastung bei mir ist enorm, ich bin durch diesen Mann jahrelang misshandelt wurden, wusste oder konnte mir nicht helfen...endlich habe ich mir mit Hilfe meiner drei Kinder, die ich immer schützen wollte, mein Leben zurückgeholt und dann wird man durch solche Aufforderungen wieder in dieses Loch geschoben. Die ersten Tage war ich nur am zittern, konnte nicht schlafen, da ich einfach wieder mit dieser Situation konfrontiert wurde.

  • Die ersten Tage war ich nur am zittern, konnte nicht schlafen, da ich einfach wieder mit dieser Situation konfrontiert wurde.

    Du hast es damals geschafft aus dem Loch zu kommen und wirst es auch jetzt schaffen.

    Du setzt dich mit dem Sachverhalt auseinander und nimmst nicht einfach alles hin, was da so von den Ämtern veranstaltet wird und das ist auch gut so.

    Hier muss die Politik im Allgemeinen etwas unternehmen

    Ja, es wird höchste Zeit, das in der Frage der Sozialhilfe eine grundlegende Wende eingeleitet wird.

    Ich sehe es auch als konsequente Umsetzung des "Solidaritätsprinzip" und nicht als deren Unterwanderung, was mit dem neuen

    Gesetz erreicht werden kann. Hier ist eben die Frage, von welcher Solidargemeinschaft wir sprechen.

    Jedem dürfte klar sein, das es nicht zum Nulltarif geht. Die Umverteilung der Gelder muss einfach überdacht werden.


    LG frase

  • Hi,


    nur weil jemand dünnhäutig ist, wie hier der Fragesteller, muss nicht gleich die große Käule rausgeholt werden. Es sollte während des Lebens eines jeden, wirklich jeden Menschen mehrere Situationen geben, in denen man sich mit anderen kritisch auseinandersetzen muss. Sei es die Schule der Kids, der böse Vermieter, oder eben das Sozialamt. Und dann kommt der allgemeine Ruf nach der bösen, bösen Politik. Es wird verkannt, dass die Masse aller Gesetze (fast) einstimmig beschlossen wird, dass wir eine Fülle von Regelungen/Gesetzen haben, viel mehr als die Masse aller anderen Länder. Ich mute dem mündigen Bürger zu, seinen Traum von der Zauberfee aufzugeben und sich um seine Belange zu kümmern. Und, man hat Abgeordnete in seinem Bezirk, die haben Sprechstunden, da kann man hingehen, Anregungen geben, Standanfragen halten, was auch immer. Wer nimmt dieses Angebot wahr? Ich habe jahrelang in einem Parlament gesessen, habe meine Sprechstunden irgendwann eingestellt und dann nur noch nach Terminvereinbarung mit Bürgern gesprochen. Aber - unzählige Anrufe in der Regel nachts so ab 23 Uhr von Stammtischen aus Kneipen bekommen, wo mir dann genau erklärt wurde, was ich alles so falsch gemacht habe.


    Man muss sich klar machen, dass es bei jedem neuen Gesetz immer einen Gewinner gibt, aber eben auch einen Verlierer. Letzteres wird immer unterschlagen. Ein Beispiel: was ist die dreijährige Elternzeit in den Himmel gelobt worden. Gewinner: die Eltern. Verlierer: der Arbeitgeber und die Ersatzkraft. Der Arbeitgeber muss einen Arbeitsplatz freihalten, die Ersatzkraft bekommt nur einen befristeten Vertrag, hat keine Aufstiegschancen, keine Weiterbildungsmöglichkeiten. Und - viele Arbeitgeber stellen deshalb Frauen im gebärfähigen Alter in Führungspositionen gar nicht ein.


    Was soll umverteilt werden? Mehr als 50% des gesamten Bundeshaushalts gehen in solziale Belange. Zusätzlich kommen auf Bundesebene noch Belange wie BaföG, Bundesmittel, die anderen Ministerien zugeordnet sind. Dazu dann die Landesmittel, etwa der Unterhaltsvorschuß und kommunale Mittel (Kitas, Sozialamtsleistungen, Wohnungskosten für ALG II Empfänger u.s.w.). Was will man umverteilen, aus welchem Ressort? Ich lebe in einer Stadt mit ca. 70.000 Einwohnern. Nachts stehen aus Kostengründen nur noch drei (!) besetzte Einsatzfahrzeuge der Polizei zur Verfügung. Will man aus diesem Topf noch Geld nehmen und ganz auf polizeilichen Schutz in der Nacht verzichten? Ein Kita-Platz kostet betriebswirtschaftlich gerechnet bei uns ca. 750 € im Monat . Der Höchstsatz, den Eltern bezahlen müssen (abhängig vom Einkommen) liegt bei 250 €.


    Mein Neffe ist Pilot bei der Bundeswehr. Ob er seine Flugzulassung behält, das ist unklar, einfach weil das Geld für die Durchführung der notwendigen Flugstunden wohl nicht da ist. Soll aus dem Topf Geld umgeschichtet werden? Aus welchem sonst? Wüßte ich gerne.


    Herzlichst


    TK