Hallo,
ich bin neu hier und habe ein paar Fragen.
Ich habe mich im Januar 2013 von meinem Mann getrennt und im November 2014 wurden wir rechtskräftig geschieden.
Vor ein paar Wochen erhielt ich einen Brief vom Sozialamt ich solle meine Einkünfte offen legen. Mein Mann ist seit über 5 Jahren in einem Altenheim und es geht um die
Übernahme der ungedeckten Heimkosten. Zum Zeitpunkt der Trennung war mein Mann psychisch sehr labil und misshandelte mich und auch meine Kinder, er kam zwischenzeitlich in eine Psychiatrie und dann wohl in ein Altenheim. Das Sozialamt hat sich in der ganzen Zeit nie gemeldet, mit der Begründung, sie haben es versäumt eine mögliche Unterhaltspflicht zu prüfen. Können Sie dies so ohne weitern nach über 5 Jahren tun? Gibt es hier Verjährungsfristen?
Zum Zeitpunkt der Scheidung habe ich ca. 1000 Euro als Teilzeitkraft verdient, mittlerweile verdiene ich etwa 1100 Euro. Vor ca. einem halben Jahr habe ich eine Summe von 100.000 Euro von meiner Tante geerbt, außerdem besitze ich ein selbstbewohntes Einfamilienhaus (vollständig bezahlt), sowie anteilig ein weiteres Einfamilienhaus (Wert bei Scheidung etwa 40.000; Wert zum jetzigen Zeitpunkt ca. 75.000 Euro - es gab in dem Ort in den letzten 5 Jahren eine extreme Wertsteigerung.
Der anteilige Besitz an der zweiten Immobilie hatte ich als meine Altersvorsorge vorgesehen, da ich mit dem großen Erbe nicht rechnen konnte. Es kam nur Zustand weil eine weitere Tante die Erbschaft ablehnte und ich nachrückte. Ich gehe in 2 Jahren in Rente und bekomme selbst nur 600 Euro Rente.
Kann das Sozialamt mir mein Erbe wegnehmen? Hat es Zugriff auf mein Elternhaus (anteilige Zweitimmobilie)? Es gibt zur Zeitimmobilie einen Vorvertrag mit meinem Sohn, der seit über 10 Jahren in dieser lebt, dass er mit meinem Renteneintritt beginnt, dass Haus in monatlichen Raten zur Aufstockung meiner Rente abzuzahlen beginnt. Dieser Vertrag ist schon vor der Scheidung abgeschlossen wurden.
Ich habee große Angst, dass mein Sohn aus dem Haus muss, in dem er seit 10 Jahren, mittlerweile mit seiner Frau und seinen beiden Kindern lebt. Er könnte die Kaufsumme nicht auf einmal zurückzahlen, da dies nicht eingeplant war.
Ich fasse meine wesentlichen Fragen nochmal zusammen:
Hat das Sozialamt Zugriff auf nachträglich geerbtes Vermögen des Ex-Ehepartners des Hilfebedürftigen?
Kann das Sozialamt auf den Anteil an der Zweitimmobilie zugreifen und die vorvertragliche Vereinbarung (Kauf auf Rentenbasis) als nichtig anerkennen? Dieser wurde vor der Scheidung abgeschlossen.
Vielen Dank