Aufforderung zur Abgabe einer Erklärung über wirtschaftliche Verhältnisse

  • Hallo, ich bin bis jetzt nur stille Mitleserin gewesen. Meine 96 jährige Mutter ist seit 1.8.19 im Pflegeheim. Bis dahin habe ich sie jahrelang gepflegt und versorgt neben dem Job.


    Da das aber nicht mehr körperlich zu schaffen war habe ich sie leider ins Pflegeheim geben müssen.
    pflegegrad 3 hat sie. Da ihre Rente nicht ausreicht, um die Heimkosten zu decken habe ich für sie einen Antrag beim Sozialamt gestellt. Ihr Eigenanteil beträgt 2182€ monatlich.


    Der Antrag wurde genehmigt und das SA ging in Vorleistung.

    Nun kam heute an meine Adresse die Mitteilung an Unterhaltspflichtigen mit Aufforderung zur Abgabe einer Erklärung über die wirtschaftlichen Verhältnisse.

    Frage?: ist das schon die RWA?
    oder kommt die noch extra?


    Es ist ein Fragebogen zur Auskunft über Einkommens- und Vermögensverhältnisse.

    Bis zum 22.10. muss ich alles ausgefüllt haben.

    Ich bin verheiratet und werde auch nach den Einkünften meines Mannes gefragt.
    Ich werde den Bogen ausfüllen und alle Angaben machen.
    Ich habe noch weitere 4 Geschwister, die aber alle alleinstehend sind. Kontakt habe ich zu keinen meiner Geschwister mehr seit Jahren.
    Ich bin ab April 19 in Altersteilzeit der aktiven Phase. Mein Mann muss noch 2 Jahre bis zur Rente arbeiten.

    Ich habe schon große Angst was finanziell auf uns zukommt.
    Und hoffe sehr, dass das Gesetz ab Januar kommt.:(;(


    Ich hoffe, dass ich hier nichts falsch gemacht habe mit neuem Thema.
    PC mäßig nicht so fit?(

  • den Bogen würde ich nicht ausfüllen, sondern eine eigene Auflistung machen


    Wie viel verdient dein Mann? Wie viel Rente bekommst du? Vielleicht müsst ihr gar keinen Unterhalts aufgrund Eures Einkommens bezahlen...ansonsten hoffen, dass zum 01.01.2020 das Gesetz kommt

  • Bis dahin habe ich sie jahrelang gepflegt und versorgt neben dem Job.

    Beurteilung des sozialen Verhaltens des Unterhaltspflichtigen aus öffentlicher Sicht.


    Hat der Unterhaltsverpflichtete den Hilfeempfänger vor Eintritt der Sozialhilfe über das Maß einer zumutbaren Unterhaltsverpflichtung aufopfernd jahrelang gepflegt, kann der Anspruch untergehen, weil der Unterhaltsverpflichtete dadurch der Allgemeinheit jahrelang Kosten der Unterbringung in einer Einrichtung erspart hat. (BGH Fam RZ 2004, 1097)

  • Hallo eho,


    vorab mal meinen höchsten Respekt für die vergangene häusliche Pflege für deine Mutter.

    Wie man am besten Auskunft erteilt kannst du hier nachlesen:


    https://hilferundumsfamilienre…ilt-man-auskunft-t82.html


    Verwende also nicht den Vordruck, er lässt einige Positionen die auch Minderung bieten unberücksichtigt.


    Normalerweise geht mit dem ersten Auskunftsersuchen die RWA zu. Das ist ein formelles Anschreiben, mit dem Hinweis, das die Unterhaltsansprüche bestehen und übergeleitet werden.


    Es hänge von vielen Faktoren ab, ob du überhaupt Leistungsfähig bist und wie das mir den anderen Kindern läuft (Geschwisterquote).


    Die Auskunft würde ich vollständig erteilen.

    Dann wird das Amt schon eine Berechnung anstellen oder keine Leistungsfähigkeit ermitteln.

    Danach sieht man weiter.


    Es gibt also erstmal keinen Grund völlig verzweifelt zu sein.


    Wie hoch ist denn die Rente der Mutter?

    Hat die Mutter noch Vemögen?

    Wer hat den Heimvertrag unterschrieben?

    Ich vermute, du hast den Sozialhilfebescheid vom Amt für deine Mutter erhalten, oder hast du keine Vorsorgevollmacht?


    LG frase

  • Hallo lieben Dank frase .


    Die Rente meiner Mutter ist 1069,00€.

    Sie hat kein Vermögen. Auch keine Rücklagen.

    Der Eigenanteil am Heim ist monatlich 2182€.

    Es geht um den Betrag von 1.226€ inklusive Taschengeld pro Monat , wo das SA zurückfordert.
    Was ich dann davon zahlen muss, werde ich dann sehen.

    Meine Geschwister sind sicher unter dem Selbstbehalt. Sie sind auch schon in Rente und Witwen .


    Deshalb die Angst. :(

    Den Heimvertrag habe ich unterschrieben. Ich habe eine Vorsorge Vollmacht.

    Den Sozialhilfe Bescheid vom Amt habe auch ich erhalten. Sämtliche Angelegenheiten habe ich für sie erledigt und beantragt.


    Grüße Eho

  • Hallo eho

    Den Heimvertrag habe ich unterschrieben.

    Hoffentlich mit dem Zusatz als Bevollmächtigter oder im Auftrag.


    Den Sozialhilfe Bescheid vom Amt habe auch ich erhalten. Sämtliche Angelegenheiten habe ich für sie erledigt und beantragt.

    Damit hast du auch alle Informationen vom Amt.


    Dann kommt es jetzt erstmal darauf an, ob du mit deinem Einkommen überhaupt Leistungsfähig bist.

    Das kannst du überschlagsmäßig mit dem Auskunftsangaben errechnen.

    Alles was über dem bereinigten Netto-Selbstbehalt liegt, kann zur Hälfte gefordert werden.

    Möglicherweise kommt auch der Aspekt von awi zum tragen.

    Das würde ich dem Amt gleich mitteilen (wieviele Jahre schon gepflegt wurde) und auf das Urteil hinweisen.


    LG frase