Zählt eine Abfindung bei Verlust der Arbeit als Einkommen? Und wenn man damit die 100.000-Grenze überschreitet, wie wird dann der Unterhalt berechnet!? Es ist ja eine einmalige Zahlung - wird vom gesamten Netto in diesem jahr dann einfach 12x 1800 abgezogen und von diesem dann die Hälfte einbehalten? Das wäre doch etwas arg viel?!
-
-
vollständigkeitshalber die ursprüngliche Frage + Antworten :
Fortsetzung von:Elternunterhalt erst ab 100 000 Euro Brutto, CDU Plan
-
Zählt eine Abfindung bei Verlust der Arbeit als Einkommen?
bei der Prüfung der 100.000 € Grenze ist § 16 SGB IV heranzuziehen
"Gesamteinkommen ist die Summe der Einkünfte im Sinne des Einkommensteuerrechts; es umfasst insbesondere das Arbeitsentgelt und das Arbeitseinkommen."
dieser Paragraf verweist auf § 2 des Einkommensteuerrechts, das bedeutet, die steuerliche Behandlung der Abfindung ist entscheidend
zur weiteren Erläuterung, siehe Abfindung
nur der zu versteuernde Teil der Abfindung wird bei der Prüfung der Grenze herangezogen
-
Zählt eine Abfindung bei Verlust der Arbeit als Einkommen? Und wenn man damit die 100.000-Grenze überschreitet, wie wird dann der Unterhalt berechnet!? Es ist ja eine einmalige Zahlung - wird vom gesamten Netto in diesem jahr dann einfach 12x 1800 abgezogen und von diesem dann die Hälfte einbehalten? Das wäre doch etwas arg viel?!
In den letzten Jahren scheint sich die diesbezügliche Rechtsauslegung geändert zu haben (vielleicht nicht zum letzten Mal)
Waren die Krankenkassen früher (im Jahr 2008) der Meinung, dass
ZitatAbfindungen wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses, die in Form einer Einmalzahlung
gewährt werden, zählen dagegen nicht zum regelmäßigen Gesamteinkommen (BSG-Urteil
vom 09.10.2007 - B 5b/8 KN 1/06 KR R-, USK 2007-94). Dies gilt auch im Auszahlungsmonat und für einmalig gezahlte Abfindungen, die in mehreren Raten gezahlt werden.sind sie dann zum Schluss gekommen, dass
ab dem 11.Mai.2019 Abfindungen doch zum Gesamteinkommen nach §16 SGB IV zu zählen sind, so verstehe ich es zumindest
-
zum Schluss gekommen, dass
ab dem 11.Mai.2019 Abfindungen doch zum Gesamteinkommen nach §16 SGB IV zu zählen sind
s. "Hinweise des GKV-Spitzenvernades" zur Familienversicherung vom 12.Juni.2019
-
Hier kann es aber doch nur um das Jahr des Zufluss gehen, oder?
VG frase
-
s. "Hinweise des GKV-Spitzenvernades" zur Familienversicherung vom 12.Juni.2019
das Thema "Abfindungen" ist unter 2.3.1.1 zu finden
Hier kann es aber doch nur um das Jahr des Zufluss gehen, oder?
es gibt unter 2.3.1.1 auch Beispiele, was besseres habe ich nicht.. ich kann eigentlich nicht erkennen, dass es nur um das Jahr des Zuflusses geht
grüße,
m