Hallo zusammen
Wir haben ein ernstes Problem bei der Berechnung des Unterhaltes, den mein Mann seinen Kindern zahlen muss. Wir sind hier der Meinung, dass hier in der Rechtsprechung ein Ungleichgewicht vorherrscht, jedoch scheint keine der zuständigen Stellen auf unser Problem auch nur annähernd eingehen zu wollen.
Doch zunächst erläutere ich unsere Situation.
Mein Mann hat aus einer vorherigen Beziehung ( nicht verheiratet) zwei Kinder (2008/ 2012). Seine Ex Partnerin in Beamtin im gehobenen Dienst. Sie ist aktuell verheiratet (ebenfalls Beamter geh. Dienst) und erhält über das Landesamt für Steuern und Finanzen einen Familienzuschlag gem. § 42 /(2)+(6) SächsBesG.
Mein Mann und ich (ebenfalls Beamte mittlerer Dienst) sind seit 2015 verheiratet und haben ein 2016 geborenes Kind. Für unseren Sohn bezieht mein Mann ebenfalls einen kindsbezogenen Zuschlag gem. dem o.g. Paragraphen.
Seit 2016 sind wir nun im Streit um eben jenen Betrag.
Bei den ersten Berechnungen des Unterhalts (2016) für alle drei Kinder wurde der Familienzuschlag des dritten Kindes herausgerechnet, wodurch es bei der gesamten Unterhaltsberechnung zu einer Mangelfallrechnung kam. Zunächst wurde eine Herabsetzung des Unterhaltes durch die Gegenseite angenommen. Dies wurde dann befristet und nach Fristablauf endgültig nicht mehr angenommen. Somit wurde der kindsbezogene Familienzuschlag für das dritte Kind ungekürzt mit in die Verteilungsmasse einberechnet, Den älteren beiden Kindern wird jener Zuschlag in voller Höhe zugesprochen und auch nicht auf den Unterhalt, wie z.B. bei Kindergeld angerechnet.
Bezogen wird sich hier grundsätzlich auf ein Urteil des BGH (XII ZR 37.5 vom 28.02.2007. Hier ging es jedoch um den Familienzuschlag 1 (sog. Verheiratetenzuschlag) und nicht um den kindsbezogenen Familienzuschlag 2 und Folgende. Meiner Meinung nach findet dies keine Anwendung. Dennoch wird ohne Unterscheidung jedwede Art von Familienzuschlag als Einkommen gewertet und in die Verteilungsmasse gerechnet.
Hiermit wurden die beiden älteren Kinder meiner Meinung nach privilegiert und das dritte Kind ungleich den anderen gegenüber behandelt.
In Hoffnung auf ein bisschen mehr Klarheit,
einen schönen Feiertag wünscht
Merret