Hallo zusammen,
ich habe eine allgemeine Frage.
Wenn man z.B. im April 2019 (also vor einem 1/2 Jahr!) die angeforderten Unterlagen beim Sozialamt eingereicht hat und bis heute keine Rückmeldung bekommen hat, wie darf man dann diesen Fall einordnen?
Bekommt man zwingend eine Bestätigung, dass der Fall "erledigt" ist und kein Anspruch entsteht oder ist bei keiner Rückmeldung auch von keiner Verpflichtung auszugehen?
Verjährt der Anspruch - unabhängig vom kommenden Gesetz - ggf. sogar?
Besten Dank vorab!