Hallo alle Zusammen,
ich benötige in einigen offenen Fragen zum Elternunterhalt Eure Meinung und Unterstützung.
Hier eine kleine Zusammenfassung der vorliegenden Fakten:
Meine Schwiegervater ist im Pflegeheim (seit 4 Jahren) und wir haben im Frühjahr 2019 eine 2. Rechtswahrungsanzeige des SHT erhalten. Währen der ersten drei Jahre war mein Mann nicht unterhaltspflichtig, da seine Rente zu gering und er außerdem seiner 1. Ehefrau gegenüber unterhaltspflichtig war. Da wir vor knapp 2 Jahren geheiratet haben, war ich bei der 2. RWA als Ehefrau auskunftspflichtig. Die Unterhaltsforderung kommt ausschließlich aufgrund meines Einkommens als Ehefrau zustande.
Seit einigen Monaten befinden wir uns nunmehr mit dem SHT im Austausch über strittige Fragen der Einkommensermittlung und der sich daraus resultierenden Höhe des Elternunterhalts.
Unsere Einwände haben bei der zweiten Berechnung nur insoweit Berücksichtigung gefunden, dass eine einmalige Sonderzahlung wegen einer Tarifanpassung für mich im Vorjahr in die Berechnung nicht mehr einfloss. Überstunden wurden dafür weiterhin voll angerechnet, obwohl sie nur im letzten Jahr krankheitsbedingt zur Auszahlung gelangt waren. Mein Einkommen fiel dadurch ein paar Mal deutlich höher als üblich aus. Außerdem wurden Überstunden, die nicht unmaßgeblich auf die Teilnahme an einem Pilotprojekt zurückzuführen waren, als berufstpypisch voll angerechnet. Ich arbeite aber nicht in der IT-Branche (es ging um die Einführung neuer Software zu Dokumentationszwecken)…..
Ferner wurden hohe, per Quittung nachgewiesene Gesundheitskosten von mir, (in diesem Jahr entstanden) überhaupt nicht bei der Berechnung berücksichtigt.
Meine wichtigste Frage ist aber die folgende: in beiden uns vorliegenden Berechnungen wurden überobligatorische Einkünfte meines Mannes (der Altersrentner ist und einer Nebentätigkeit nachging) NICHT zur Berechnung des Elternunterhalts herangezogen (wir hatten diese natürlich angegeben!). Wir hatten den SHT nach der Erstberechnung außerdem darüber unterrichtet, dass wir nach Abgabe unserer Steuererklärung für 2018 eine hohe Steuernachzahlung zu leisten hatten und sich unser Einkommen für das Jahr wie auch für das Folgejahr entsprechend verringert, da wir auch Steuervorauszahlungen leisten mussten. Jetzt argumentiert der SHT dahingehend, dass er diese Steuernachzahlung nicht berücksichtigen kann, da mein Mann überobligatorische Einkünfte erzielt hat. Die überwiegende Nebentätigkeit hat er im Sommer dieses Jahres aber eingestellt, so dass dieses Einkommen zukünftig entfällt. Außerdem hat sich mein Einkommen in den letzten Monaten deutlich verringert, da keine Überstunden mehr ausgezahlt werden und wir außerdem die Steuerklassen aufgrund der hohen Nachzahlung geändert haben. Ich verdiene dadurch einige hundert Euro weniger pro Monat.....
Kann es nun sein, dass der SHT eine Steuererstattung aus 2017(ausgezahlt in 2018) in die Einkommensermittlung für 2018 einrechnet, die Steuernachzahlung für 2018 mit Verweis auf überobligatorische Einkünfte des Ehemannes jedoch nicht anerkennt?????
Ich würde mich über Antworten von Euch sehr freuen und bedanke mich schon mal!!!
Viele Grüße G.