Wie wird den die Steuerrückerstattung einberechnet?
Wenn ihr Steuerklassen III und V habt, dann wird die Steuer an Hand der Steuerklasse IV zu Grunde gelegt und aus diesen Werten zugeordnet. Sollte zumindest so sein. Der Unterschied dürfte jedoch marginal sein.
Von dem Gesamtnetto werden dann Kosten, wie Krankenkasse, Kredite, Lebensversicherung usw. (in Anlehnung an awi's Auflistung) abgezogen.
Wird in der Regel und wenn möglich auch personenbezogen zugeordnet.
Jeder Elternunterhaltsrechner würfelt dazu auch noch einen anderen Wert
Die meisten im Internet zu findenden Rechner kannst du vergessen.
Auch die SHTs rechnen sehr unterschiedlich. Einige fordern nur und legen ihre Berechnung nicht vor.
Der Rechner, wo man die Kinder angeben kann, zeigt nirgendwo deren Selbstbehalt an.
Die Kinder haben keinen eigenen Selbstbehalt. Der ihnen geschuldete Unterhalt hat aber die gleiche Funktion und vermindert das Einkommen der Eltern. Das Ergebnis ist das Gleiche.