Elternunterhalt - Unklarheiten bezügl. Angaben

  • Naja, das gesparte Geld hat nicht mehr gereicht. Das ist ja auch schon für obigen Grund drauf gegangen - viel war es ohnehin nicht.

    ein trifftiger Grund für einen Privatkredit könnte beispielsweise sein, der Dispo ist bereits ausgereizt

  • wenn dem so wäre, dann hätten die Anwälte doch dagegen vorgehen können, haben sie aber nicht

    Wenn ich vor Jahren auf eine Anwältin gehört hätte, hätte mich das unter Umständen viel gekostet, Geld und Zukunft, denn meine Eltern sind noch jung!

    Soviel zum Argument mit den Anwälten - da braucht es schon Glück, an einen guten zu geraten.

  • wenn dem so wäre, dann hätten die Anwälte doch dagegen vorgehen können, haben sie aber nicht

    Wer schlachtet schon die Kuh, von der er lebt?

    warum Privatkredit, warum nicht aus dem Vermögen

    Wenn die Kreditaufnahme lange vor der RWA erfolgte, dann geht es meine Eltern schlichtweg nichts an, warum ich einen Privatkredit aufgenommen habe. Ich habe meine Eltern nie gefragt, ob ich einen Kredit aufnehmen darf.


    Etwas anderes wäre es nur, wenn ein direkter Zusammenhang mit der Leistungsfähigkeit des UHP hergestellt werden könnte, d.h. Kreditaufnahme um weniger leistungsfähig zu sein.


    der Zeitpunkt und die Art ihrer Entstehung

  • Kannst Du mir hierzu noch eine Auskunft geben? Ich möchte halt ungefähr errechnen, was auf mich zukommt.

    Ich nehme mal ein paar fiktive Werte an. Du kannst ja deine eigenen Werte einsetzen und dann vergleichen.


    UHP: Bruttoeinkommen 5000 EUR, Nettoeinkommen: 3000 EUR

    Ehegatte: Bruttoeinkommen 6500 EUR, Nettoeinkommen: 4000 EUR

    Wohnvorteil: insgesamt 800 EUR


    2 Kinder im Alter von 12 - 17 Jahren

    Ihnen steht laut Düsseldorfer Tabelle jeweils ein Mindestunterhalt von 750 EUR zu, abzgl Kindergeld 204 EUR = 546 EUR


    UHP


    Nettoeinkommen: 3000 EUR

    Wohnvorteil: 400 EUR

    Fahrtkosten: - 100 EUR

    Kredit: -300 EUR

    Altersvorsorge (5% von 5000 EUR Brutto) - 250 EUR 1)

    Unterhalt Kinder hälftig - 546 EUR
    ________________________________________________________

    Anrechenbares Einkommen = 2204 EUR = 43,57% des Gesamteinkommens


    Ehegatte


    Nettoeinkommen: 4000 EUR

    Wohnvorteil: 400 EUR

    Fahrtkosten: - 100 EUR

    Kredit: -300 EUR

    Altersvorsorge (10% von 6000 EUR Brutto) - 600 EUR 1)

    Unterhalt Kinder hälftig - 546 EUR
    ________________________________________________________

    Anrechenbares Einkommen = 2854 EUR = 56,43 % des Gesamteinkommens



    Gesamteinkommen: 5058 EUR

    abzgl. Selbstbehalt 3240 EUR
    ________________________________________________________

    Resteinkommen 1818 EUR

    + Haushaltsersparnis (10%) 181,80 EUR

    ________________________________________________________

    Einkommen 1999 ,80 EUR


    Auf den UHP entfallen 43,57% = 871,31 EUR

    Die Hälfte kann gefordert werden = 436 EUR



    1) Nur die tatsächlich getätigte Altersvorsorge wird einbezogen. Mit der Altersvorsorge kann jedoch jederzeit begonnen werden.

  • Merci:)

    Das hilft mir weiter. Mir war nicht ganz klar, wie die Endberechnung ausschaut, also ab dem Punkt wo der gesamte Rest verwertet wird.

    In manchen Rechnungen wird die Haushaltsersparnis abgezogen (warum auch immer) und dann vom Rest 45% auf den Familienselbstbehalt drauf geschlagen und dann der Rest gegengerechnet.

    Ich hab mal Deine Variante gewählt, da kommt der niedrigste Wert raus - sind aber nur Nuancen. Bei den anderen Varianten kommt mehr Unterhalt heraus, aber immerhin hab ich nun eine Spanne innerhalb derer sich das dreht.


    Gerade noch ein Aha-Erlebnis. Der Kindesunterhalt wird vorher abgezogen. OK. Aber das wird unter dem Strich auch keinen Unterschied machen, oder? Muss ich gleich mal rechnen.

    Nachtrag: Richtet sich der Kindesunterhalt nach dem höheren oder dem niedrigeren Einkommen? Weil da beide Werte in Deinem Beispiel gleich sind? Oder ist der Durchschnitt aus beiden Einkommen die Grundlage?


    Die Kinder haben beide eine Unfallversicherung, die kann mit angeben, gell? Wie schaut dass denn mit der Berufshaftpflicht aus? Die müssen wir ja von Berufswegen haben. Kann ich die auch angeben?


    Bei der Altersvorsorge habe ich leider schon die 5% ausgereizt.:( Da dürften ja auch vermögenswirksame Leistungen hinein fallen, oder?


    Nur zur Rückversicherung: Die Erstattungen der Krankenkasse muss ich nicht als Einkommen angeben, richtig? Da muss ich ja in Vorleistung gehen - privat versichert.

  • Bei der Altersvorsorge habe ich leider schon die 5% ausgereizt.:(

    Sofern ihr keine erhebliche Vorsorgelücke habt. Damit wird aber hier im Forum selten argumentiert, Hauß tut das. Solltet ihr wirklich Einkommen in der Größenordnung von awis Beispiel haben, könnte das relevant sein. Ich habe mir jedenfalls das Buch von Hauß damals gekauft und viele Argumente für mich gefunden. Auch in der Frage, ob wirklich alle Forderungen des SHT gerechtfertigt sind. Gerade wenn viel gefordert wird, lohnt sich ein Angriff auf die Forderung möglicherweise. Unikat kann dir dazu mehr erzählen ;-)

  • Mein Einkommen ist deutlich niedriger als im Beispiel, seines dafür leicht höher - wenn man jeweils die Steuererstattung und das Weihnachtsgeld mit einbezieht. Apropos Steuererstattung: Wie wird die denn aufgeteilt? Hälftig oder nach Einkommensanteil? Macht bei mir ja schon einen deutlichen Unterschied aus.


    Naja, wenn mir die Rechnung vom Sozialamt dubios bzw. nicht nachvollziehbar vorkommt, dann lasse ich da ohnehin meinen Anwalt drüber schauen und ggf. nachrechnen. Den Luxus gönnen wir uns dann schon. Und entweder es passt, dann muss ich halt zahlen. Oder es passt nicht, dann schreibt der das denen schon. Wir haben da Gott sei Dank einen guten Anwalt an der Hand.

  • Gerade noch ein Aha-Erlebnis. Der Kindesunterhalt wird vorher abgezogen. OK. Aber das wird unter dem Strich auch keinen Unterschied machen, oder? Muss ich gleich mal rechnen.

    Nachtrag: Richtet sich der Kindesunterhalt nach dem höheren oder dem niedrigeren Einkommen? Weil da beide Werte in Deinem Beispiel gleich sind? Oder ist der Durchschnitt aus beiden Einkommen die Grundlage?

    die Verteilung erfolgt gemäß § 1606 Abs.3 Satz 1BGB nach den Einkommensverhältnissen, also anteilig

  • Die Erstattungen der Krankenkasse muss ich nicht als Einkommen angeben, richtig? Da muss ich ja in Vorleistung gehen - privat versichert.

    die PKV ist komplett abzuziehen, falls die PKV bestimmte Beträge nicht erstattet, auch diese, weiterhin ist auch eine eventuelle Selbstbeteiligung abzuziehen, wenn die eingereichten Erstattungen die Selbstbeteiligung überschreiten

    als Einkommen gelten eventuelle Rückerstattungen, dazu muss Auskunft gegegeben werden

  • als Einkommen gelten eventuelle Rückerstattungen, dazu muss Auskunft gegegeben werden

    Den Satz versteh ich jetzt nicht ganz. Ich rede von denen Rückerstattungen, wo ich dem Arzt die Rechnung zahle und die anschließend einreiche. Das was ich dem Arzt gezahlt habe, bekomme ich von der Krankenkasse wieder, das kann doch kein Einkommen sein. Ich muss es ja erst aus meinem Einkommen auslegen.


    Rückerstattungen von Beiträgen zur Krankenversicherung habe ich nicht, dafür fallen dann doch zuviele Rechnungen an.


    die Verteilung erfolgt gemäß § 1606 Abs.3 Satz 1BGB nach den Einkommensverhältnissen, also anteilig

    Also wird das Einkommen von uns beiden Erwachsenen zusammengerechnet und die Summe zugrunde gelegt, dann in der Tabelle geschaut, was dem Kind in der EInkommensklasse zusteht, Kindergeld abgezogen und der Rest anteilig aufgeteilt, richtig?

    Wie sieht das eigentlich bei meinem Kind aus erster Ehe aus. Das profitiert ja auch von dem Familieneinkommen, steht ihm dann auch dieser (höhere) Unterhaltssatz zu? Kindesunterhalt bekomme ich keinen vom Vater des Kindes. Unter dem Strich kommen mein Mann und ich für mein Kind aus erster Ehe auf.

  • Ich rede von denen Rückerstattungen, wo ich dem Arzt die Rechnung zahle und die anschließend einreiche.

    die Erstattung von eingereichten Rechnungen ist keine Rückerstattung, eine Rückerstattung zahlt die PKV, wenn im Vorjahr keine Rechnungen eingereicht wurden

  • Also wird das Einkommen von uns beiden Erwachsenen zusammengerechnet und die Summe zugrunde gelegt, dann in der Tabelle geschaut, was dem Kind in der EInkommensklasse zusteht, Kindergeld abgezogen und der Rest anteilig aufgeteilt, richtig?

    richtig, entsprechend den Einkommensverhältnissen

  • Wie sieht das eigentlich bei meinem Kind aus erster Ehe aus. Das profitiert ja auch von dem Familieneinkommen

    Ich bin der Meinung, dass auch dem Kind aus erster Ehe der gleiche Unterhalt zu steht. Es wäre für mich völlig unverständlich, wenn dieses Kind anders behandelt werden würde.


    Ist aber eine interessante Fragestellung. Berichte mal, wie der Sachbearbeiter das sieht.


    M.E. müsste der Unterhalt nur dir zugerechnet werden, dein Mann ist ja für dieses Kind nicht unterhaltspflichtig.

  • insbesondere mein Kind aus erster Ehe? Ich bekomme da keinerlei Unterhalt. Mein Kind dürfte doch dann nur bei mir angerechnet werden.

    da die Unterhaltspflichtige Kindesunterhalt geltend machen will, wird das Sozialamt voraussichtlich einen Beweis verlangen, warum der Vater nicht zahlt,

    denn, würde er zahlen, dann verringert sich der Kindesunterhalt

  • da die Unterhaltspflichtige Kindesunterhalt geltend machen will, wird das Sozialamt voraussichtlich einen Beweis verlangen, warum der Vater nicht zahlt,

    denn, würde er zahlen, dann verringert sich der Kindesunterhalt

    Wie soll ich denn beweisen, warum der nicht zahlt? Da besteht seit 7 Jahren keinerlei Kontakt mehr, keine Umgänge, keine Fragen nach dem Kind, nix. Keine Ahnung wo der Herr Vater zwischenzeitlich wohnt. Damals war er HartzIV Empfänger. Ob sich das geändert hat, weiß ich nicht.

  • Wie soll ich denn beweisen, warum der nicht zahlt? Da besteht seit 7 Jahren keinerlei Kontakt mehr, keine Umgänge, keine Fragen nach dem Kind, nix. Keine Ahnung wo der Herr Vater zwischenzeitlich wohnt. Damals war er HartzIV Empfänger. Ob sich das geändert hat, weiß ich nicht.

    deine Bemühungen, Unterhalt von ihm zu bekommen, irgendetwas schriftliches, was auch immer dies sein mag

    mir ist durchaus bewusst, nicht einfach, aber mit Beweisanforderung ist zu rechnen,

    wie das Sozialamt dann reagiert ..... ?

  • Mir ist gerade noch eine Frage eingefallen. Wie ist das denn mit der RWA und dem Unterhalt? Gilt die (evtl.) Zahlungspflicht ab dem Datum, wo die RWA zugestellt wurde, also taggenaue Berechnung? Oder wird der Unterhalt dann für den Monat verlangt, in dem die RWA zugegangen ist. Bei mir geht es um fast den gesamten September, der dann möglicherweise rückwirkend zu zahlen wäre. Gekommen ist die RWA in den letzten Septembertagen. Gilt also dann der ganze September oder nur die letzten Tage?


    Ist für mich insofern wichtig, als dass ich derzeit was beiseite lege, damit es mich nicht ganz kalt erwischt.