Guten Tag,
mir stellt sich folgende Frage. Ich habe ein Kind aus erster Ehe, lebt aktuell bei mir. Hier bekomme ich auch Kindesunterhalt.
Ich habe neu geheiratet. Mein Kind möchte nun zu seinem Vater ziehen.
Jetzt stellt sich bei mir die Frage ob das Gehalt meines neuen Mannes in irgendeiner weise zur Begleichung des dann von mir zu zahlenden Kindesuunterhalts berücksichtigt?
Ich selbst habe leider keine Ausbildung und Arbeit auf max. 24 Stunden die Woche. Bekomme hier in Lohnsteuerklasse 5 etwa 630€, das ist natürlich geringer als der Selbstbehalt. Mein Mann Verdient dementsprechend deutlich mehr. Aktuell ca. 2.300€ Netto.
Wir hier wie schon gefragt der Verdienst meines Mannes irgendwie herangezogen?
Danke für die Antworten