Verdienst von neuem Ehemann anrechenbar?

  • Guten Tag,


    mir stellt sich folgende Frage. Ich habe ein Kind aus erster Ehe, lebt aktuell bei mir. Hier bekomme ich auch Kindesunterhalt.

    Ich habe neu geheiratet. Mein Kind möchte nun zu seinem Vater ziehen.

    Jetzt stellt sich bei mir die Frage ob das Gehalt meines neuen Mannes in irgendeiner weise zur Begleichung des dann von mir zu zahlenden Kindesuunterhalts berücksichtigt?


    Ich selbst habe leider keine Ausbildung und Arbeit auf max. 24 Stunden die Woche. Bekomme hier in Lohnsteuerklasse 5 etwa 630€, das ist natürlich geringer als der Selbstbehalt. Mein Mann Verdient dementsprechend deutlich mehr. Aktuell ca. 2.300€ Netto.

    Wir hier wie schon gefragt der Verdienst meines Mannes irgendwie herangezogen?


    Danke für die Antworten

  • das Einkommen deines Mannes wird nicht direkt herangezogen ABER! da du mit deinem Mann eine Haushaltsgemeinschaft bildest wird (zurecht) unterstellt, dass du die Kosten des Haushalts nicht allein tragen musst, dein frei verfügbares Einkommen also höher ist. Dies aber nur dann wenn das eigene Einkommen nicht ausreicht den Mindestunterhalt zu zahlen. Dies ist bei dir der Fall! Also nein nicht direkt, aber indirekt durchaus, aber nicht abhängig von der Höhe des Einkommens sondern da ihr euch in einem Haushalt grundsätzlich die Kosten teilt.

  • Hallo cyprus3,


    Dein Mann ist dir zu Unterhalt verpflichtet.

    Dein Einkommen könnte also für den Kindesunterhalt heran gezogen werden.


    Eine 24 Stunden Woche ist natürlich zu wenig.


    edy

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  • Hi cyprus3 ,

    ich finde, dass Andrea12 es hier ganz treffend auf den Punkt gebracht hat. Denn es geht im Kern wirklich darum, dass dein Mann mit dir die Haushaltsgemeinschaft auf Grund eurer Ehe bildet. Demnach kann sein Einkommen deinen Unterhalt mit tragen, während dein Einkommen für den Kindesunterhalt zugeordnet werden könnte. Deshalb auch indirekt. Dem ist denke ich nix mehr hinzuzufügen. LG Robin