Strategiefrage Elternuterhalt

  • Hallo Betroffene,


    ich habe mal eine Frage zu folgender Situation.


    Das Amt verlangt EU und hat bei der Berechnung die Rücklagenbildung für eine neue Heizungsanlage nicht anerkannt.

    Angebot und Zustandsgutachten (Restlaufzeit 3 Jahre) der Heizung lag vor.


    Nun ist die Heizung nach 2 Jahren defekt und muss getauscht werden.


    Welche Strategie ist hier nun sinnvoll?


    Zahlung aus einer Notrücklage oder Kreditaufnahme?


    VG frase

  • naja ... wenn das Gesetz nicht kommen sollte würde ich sagen Kredit aber Du musst ja bestimmt sofort handeln.

    Wichtiger wäre zu Wissen welche Konditionen der Kredit hätte. Davon würde ich das vermutlich abhängig machen.


    Meine was bei der Schwäbisch Hall gelesen zu haben, dass es dort bis zu 20.000 einen kostengünstigen Kredit mit guten Konditionen gibt

  • wenn keine Rücklage vorhanden, dann bleibt nur der Kredit

    Die offizielle Rücklagenbildung wurde abgelehnt.

    Vom Selbstbehalt aber weiter 200€ jeden Monat gespart.

    Da ja schon vorher angespartes Geld vorhanden war, wäre auch Teilfinanzierung möglich.

    Sagen wir, es müssen 10.000€ aufgewendet werden, 5.000€ sind vorhanden und der Rest geht über den Kredit.

    Laufzeit 1 Jahr, Rate ca. 420€!!!

    Was macht das Amt mit dieser Konstellation?

    Kann Einfluss auf die Laufzeit und damit auf die Monatsrate genommen werden?


    VG frase



  • kommt darauf an, wie hoch die dem SHT bekannte Notrücklage ist und ob es andere dem SHT bekannten Rücklagen gibt und wie schon geschrieben, welche Konditionen der Kredit hätte


    aus dem Bauch heraus würde ich sagen: Kreditaufnahme wäre der vielversprechendere Weg gewesen

  • Laufzeit 1 Jahr, Rate ca. 420€!!!

    Was macht das Amt mit dieser Konstellation?

    Kann Einfluss auf die Laufzeit und damit auf die Monatsrate genommen werden?

    selbstverständlich kann das Sozialamt beispielsweise nur 200 € anerkennen

  • selbstverständlich kann das Sozialamt beispielsweise nur 200 € anerkennen

    da wären wir ja wieder bei der Typischen Willkür...

    Dass es da keine 100%ige Regelung gibt, wie die Ämter mit so etwas umzugehen haben finde ich ein absolutes Desaster. Umso mehr ist es nötig dass das Angehörigen Entlastungsgesetz kommt.


    Es führt ja kein Weg an dem Kredit vorbei und schon gar nicht am Ersetzen der Heizungsanlage.

    Und dann würde ich den Kredit so wählen, wie ich es am besten mit der Rückzahlung haushalten kann. Also wenn dir 1 Jahr / 420€ monatlich ausreicht und du das so machen kannst.


    Bringt es ggf. dem Amt das nochmals zu schildern und für die Laufzeit des Kreditvertrages eine Anpassung des EU zu fordern? Ich weiss ja nicht...aber das beeinflusst deine Unterhaltsfähigkeit ja schon deutlich wenn du solch einen Kredit hast. Und sonst meckern die ja auch immer dass man sich umgehend melden soll, wenn sich die finanziellen Verhältnisse verändern.

  • Unikat , es wäre ja schon ein Erfolg, wenn das Amt dann 200€ anerkennt. Unlogisch ist es aber weil mit längerer Laufzeit auch höhere Zinsen anfallen.

    Wenn das so läuft, dann hätte ich ca. 100€ weniger EU zu zahlen, oder irre ich mich?


    VG frase

  • es wäre ja schon ein Erfolg, wenn das Amt dann 200€ anerkennt. Unlogisch ist es aber weil mit längerer Laufzeit auch höhere Zinsen anfallen.

    Wenn das so läuft, dann hätte ich ca. 100€ weniger EU zu zahlen, oder irre ich mich?

    der Kreditvertrag bleibt unberührt, wenn das Sozialamt nur 200 € mtl. anerkennt,

    aber dadurch wird der Abzug des Kredits auf 2 Jahre verlängert


    welche Wirkung dies auf die jeweilige mtl. Leistungsfähigkeit hat, hängt von den Umständen ab

  • da wären wir ja wieder bei der Typischen Willkür...

    Die Sachbearbeiter orientieren sich an der Rechtsprechung vor Ort, also was die zuständige Kammer (der Richter) voraussichtlich entscheiden wird.


    Und Richter sind in ihrer Entscheidung unabhängig und nicht weisungsgebunden. Da kann manchmal ein rechter Kokolores bei rauskommen...

  • Die Sachbearbeiter orientieren sich an der Rechtsprechung vor Ort, also was die zuständige Kammer (der Richter) voraussichtlich entscheiden wird.

    das die Sachbearbeiter eines Sozialamts sich an Recht und Gesetz halten ist eine neue Erkenntnis, dagegen sprechen die Erfahrungen der Unterhaltspflichtigen, wie hier im Forum permanent aufgezeigt wird

  • der Kreditvertrag bleibt unberührt, wenn das Sozialamt nur 200 € mtl. anerkennt,

    aber dadurch wird der Abzug des Kredits auf 2 Jahre verlängert

    wenn der Unterhaltspflichtige damit nicht einverstanden ist, dann kann er ja den vollen Kreditbetrag abziehen, dann wird der Fall vor Gericht landen, das Gericht wird dann entscheiden

  • Hi frase ,

    ziemlich spannendes Thema, ziemlich blöde Situation und ziemlich schade, dass es hierfür keine rechtliche Lösung bisher gibt. Ich finde, wie es bereits durch Yasmin1987 und durch Gartenfee kommentiert wurde, wäre es zwar möglich noch einmal zum Amt zu gehen, allerdings mit wenig Aussicht auf eine Verbesserung deiner Situation. Bleibt also nur Kredit aufnehmen, wenn keine Rücklage besteht. LG Robin