Hallo Zusammen,
ich habe mich bereits durch das Forum und das Internet gelesen aber nicht die richtige Antwort gefunden. Auch Dr. Google konnte meine Frage nicht beantworten.
Zum Sachverhalt: Mein Partner hat sich mit dem Jugendamt und der Kindsmutter auf ein bereinigtes Einkommen geeinigt. Das ist unstrittig. Regulär ergibt sich dabei Stufe 5. Das Jugendamt sagt aber da die DD Tabelle für 2 Unterhaltsberechtigte ausgelegt ist, erfolgt die Höherstufung in Stufe 6. Das ist wohl so auch korrekt und mein Partner zahlt pünktlich den Betrag gemäß Stufe 6 zzgl. Mehrbedarf für Hort. Nun wird aber Druck ausgeübt dass der Titel beim Jugendamt beurkundet werden soll. Ok bekommt sie, Kind hat ja Anspruch drauf... alles unstrittig. Es ist nun aber so, dass wir unser erstes gemeinsames Kind erwarten. Wir sind nicht verheiratet. Mit Geburt des Kindes müsste unseres Erachtens nach wieder eine Rückstufung in Stufe 5 erfolgen. Das kann sie nach Geburt des Kindes auch gern beurkundet bekommen. Wir wollen es vermeiden dann mühsam den Weg einer Abänderungsklage zu gehen obwohl bereits jetzt absehbar ist dass sich in Kürze die Verhältnisse ändern.
Nun habe ich 2 Fragen:
1. so wie ich es verstanden habe, habe ich auch als nichteheliche Mutter Anspruch auf Unterhalt. Wir leben zusammen und tatsächlich wird es zu keiner direkten Zahlung an mich kommen. Aber zähle ich als Unterhaltsberechtigte Person mit, so das mein Partner dann nicht nur zurück auf Stufe 5 sondern wegen 3 Unterhaltsberechtigten auf Stufe 4 sinkt? Ich habe eigenes Einkommen und erhalte während meiner Elternzeit auch Elterngeld.
2. Können wir gezwungen werden jetzt "falsch" zu beurkunden und dann den teuren und mühsamen Weg der Abänderungsklage zu gehen?
Der Kindsmutter ist die Schwangerschaft und der Entbindungstermin bekannt. Für das noch ungeborene Kind gibt es bereits eine Vaterschaftsanerkennung und Sorgerechtserklärung.
Danke fürs lesen