Unterhalt ab 18

  • Hallo zusammen.

    Kann mir einer sagen, wenn das Kind 18 ist , beim Vater lebt und nun Anspruch auf Unterhalt auch von der Mutter hat, ob alle Einkünfte der Mutter als Maßstab gelten oder nur rein , das was Sie verdient ?

    Mit allen Einkünfte , meine ich Unterhalt vom ex für das 2. minderjährige Kind, was bei ihr lebt inkl. Kindergeld !

  • Hallo Grete,


    Kindergeld und Kindesunterhalt zählen nicht als Einkünfte der Mutter ( es sind Einkünfte des Kindes).


    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Hi Grete ,

    hätte ebenso wie edy gesagt, dass Kindergeld nicht als Einkünfte der Mutter gelten. Außerdem kann es ja sein, dass das volljährige Kind neben der Schule oder dem Studium regelmäßig noch etwas dazu verdient, weshalb die Eltern weniger Unterhalt zahlen würden. Als eigenes Einkommen zählen auch Stipendien, Bafög und Kindergeld. Den korrekten Betrag kannst du dann aus der Düsseldorfer Tabelle entnehmen. LG Robin