noch Fragen?
Nein, danke für die Info.
Das jährliche Gesamteinkommen im Sinne des § 16 SGB IV ....
Auslegung bleibt abzuwarten.
Ich vermute mal: Kein SHT wird das Einkommen groß ausrechnen, um die 100.000,00 €-Grenze zu prüfen. Nicht nach dem, was mir so erzählt wurde.