Welches Az hat das Urteil?
Bundessozialgericht: Urteil vom 09.10.2007 – B 5b/8 KN 1/06 KR R
siehe Urteil
"Nach § 16 SGB IV ist das Gesamteinkommen die Summe der Einkünfte iS des Einkommensteuerrechts (Halbsatz 1). Es umfasst insbesondere das Arbeitsentgelt und das Arbeitseinkommen (Halbsatz 2). Mit dem in Halbsatz 1 enthaltenen Verweis auf das Steuerrecht sind diejenigen Einkünfte gemeint, die der Steuerpflicht unterliegen, sodass zB steuerfreie Beträge oder Werbungskosten abzuziehen sind"