Hallo in die Runde,
wer zum Elternunterhalt in Regress genommen wird, kann ja mit bestimmte Positionen sein Netto bereinigen und damit die Leistungsfähigkeit reduzieren.
Auch wenn der Grundsatz gilt, das eine Vermögensbildung auf Kosten der Unterhaltsverpflichtung nicht möglich sein soll. gibt es ja die eigentlich unstrittige Position der 5% Altersvorsorge beim UHP.
Voraussetzung ist, das diese Altersvorsorge auch nachweislich erfolgt, die Form spielt aber keine Rolle.
Es dürfte einige Betroffene geben, die deutlich über 5% Altersrücklagen bilden, da möglicherweise Immobilien oder Wertpapiere dazu verwendet werden.
Von welchem Wert geht aber nun die 5% Größe aus.
Bei mir war es das Jahresbrutto, also unbereinigt, von meiner elektronischen Lohnsteuerbescheinigung.
Eine Rechnung die ich sehr gut nachvollziehen konnte.
Unberücksicht blieben aber dabei Einkünfte aus VuV und Wertpapieren.
Diese wurden aber bei der Ermittlung des bereinigten Netto berücksichtigt.
Wie ist denn hier die Rechtslage?
VG frase