Vater verbietet Kontakt zu Tante und Onkel

  • Hallo die Damen und Herren,

    Und zwar habe ich das alleinige Sorgerecht über meinen Sohn und vor 1,5jahren aus Zufall erfahren, dass der Vater meines Sohnes, seinem Bruder, Schwägerin und den Kindern verboten hat meinen kleinen jemals wieder zu sehen.

    Nun habe ich mir natürlich die Dreistigkeit (wie er es bezeichnet) erlaubt mit unserem Kind zu seiner Familie zu fahren, da der kleine echt wahnsinnig an ihnen hängt und immer wieder nach ihnen fragt. Das hat zu etlichen Diskussionen, Beleidigungen und Vorwürfen geführt.

    Nun wollte ich erfragen, kann ich als Mutter gesetzlich irgendwas tun, um den Vater Mal in seine Schranken zuweisen, von wegen seine Familie hat genauso ein Recht sein Sohn zu sehen, so wie er. Da mir seiner permanenten Vorwürfe und co auf den Sack gehen und ich ihm da Mal den Wind aus dem Segeln nehmen möchte. Irgendwas zu entscheiden, was er so nicht entscheiden darf. LG danke für antworten. Hexe

  • Hallo,


    Du kannst den Sohn zu den Verwandten schicken.


    Es liegt an ihm ein Gesetz zu finden,was dagegen spricht.


    edy

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  • der Vater meines Sohnes, seinem Bruder, Schwägerin und den Kindern verboten hat meinen kleinen jemals wieder zu sehen.

    Wie sehen denn die genannten Verwandten die Sachlage?

    Es ist doch eigentlich deren Entscheidung, ob Sie ihren Neffen sehen wollen!


    VG frase

  • Sie wollen ihn sehen, sie lieben ihn abgöttisch. Aber, da sie nicht meine Familie sind, sondern vom Kindsvater, macht er mir halt Vorwürfe. Da er es verbietet. Obwohl es dafür zwecks mein klein keine Gründe gebe. Es ist sein trotz, wie gesagt ich erlaube es. Aber es ist nervig, dass der Vater dann seine Familie und mich terrorisiert mit Nachrichten. Daher Frage ich, ob ich ihm da irgendwie ein Schreiben fertig machen und es vllt notariell beglaubigen lasse, dass er nichts mehr dagegen sagen kann. LG

  • Da mir seiner permanenten Vorwürfe und co auf den Sack gehen und ich ihm da Mal den Wind aus dem Segeln nehmen möchte. Irgendwas zu entscheiden, was er so nicht entscheiden darf.

    Ob es da eine Möglichkeit gibt, kann ich dir nicht sagen.

    Das halte ich auch für überflüssig, denn du hast es ja schon selber geschrieben, das er es "nicht entscheiden darf".

    Die Verwandten und du, sind sich einig, das ist doch die beste Strategie.

    Auch ein Schriftstück wird ihn ja nicht von seiner Meinung abbringen.

    Sag ihm einfach, wenn er ein Umgangsverbot erwirken will, soll er das vor dem Familiengericht beantragen.

    Bis zu der Entscheidung wird dein Sohn die Verandten besuchen.

    Schon die Erstberartung bei seinem Anwalt, wird ihm nicht gefallen.

    Es geht bei den Gerichtsentscheidungen immer um das Wohl des Kindes, hier würde ich mir keine großen Sorgen machen.


    VG frase