Schmerzensgeld und Verdienstausfall im Zugewinnausgleich

  • Guten Abend an alle.

    Hat jemand Erfahrungen mit der Einbeziehung von Schmerzensgeld und Verdienstausfall ( auch für die Zukunft) und der Berechnung im Zugewinnausgleich? Meinen Exmann wurde beides während der Ehe ausbezahlt, jedoch von der Versicherung nicht in Beträge aufgeschlüsselt.
    Ausserdem hat er das Geld verschwinden lassen, lebt nun aber in Saus und Braus. Wird der Lebensstil damals und heute berücksichtigt?

    Angenommen seine Konten wären leer, kann ich auf Ratenzahlung bestehen?

    Freue mich auf Eure Antworten.

  • Hallo,


    Meinen Exmann wurde beides während der Ehe ausbezahlt, jedoch von der Versicherung nicht in Beträge aufgeschlüsselt.

    Ausserdem hat er das Geld verschwinden lassen,

    Wichtig wären die Vermögensstände zum Zeitpunkt der Trennung.


    Der Zugewinnausgleich regelt nur das Vermögen zum Zeitpunkt ab Trennung/Scheidung.


    edy

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  • Hallo und Danke.

    Zum Zeitpunkt der Trennung hatte er es noch. Jedoch hat er es in bar abgehoben. Er hat keine Nachweise gebracht, meinte einfach das Geld sei komplett weg. Ich habe keine klaren Nachweise. Offensichtlich ist dass er das Geld weg hat, keiner kann soo viel ausgeben.

  • GuMo,


    hast du zum Zeitpunkt der Trennung einen Nachweis über die Kontostände und Vermögenswerte, ist das wie edy es schon schrieb, der Endwert für die Betrachtung des Zugewinns. Das muss aber mit Belegen nachgewiesen werden, einfache Behauptungen reichen da nicht.

    Ausserdem hat er das Geld verschwinden lassen

    Das spielt keine Rolle, wenn es in den Zugewinn zählt, dann wird auch das "verschwundene" Geld aufgeteilt.

    Es ist nicht dein Problem, wie er das dann regelt.


    VG frase

  • Guten Morgen und Danke!

    Er hat freiwillig null dargelegt. Dann Kontoauszüge gezeigt auf denen das Geld bereits weg war, angeblich. Er konnte aber keine Gegenwerte aufzeigen sprich es ist klar dass er es weggepackt hat damit es nicht reinzählt. Fraglich ist ob ein Gericht einfach die Kontoauszüge als wahr nimmt oder hier nachhakt. Freiwillig bekomme ich null, muss ihn verklagen.

  • Hallo,


    Die Zugewinnberechnung wird zum Datum "Zustellung des Scheidungsantrages beim anderen Partner" vorgenommen.


    Um eine verbotene "Entreicherung" zu vermeiden,wird nun auch das Datum des Trennungszteitpunktes beachtet.


    Er müsste also nachweisen, dass er das Geld in angemessener Weise ausgegeben hat.


    Um welche Beträge handelt es sich hier?


    edy

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  • Dann lohnt es sich aber mal richtig nachzuhaken.

    Gibt es für dich keine Möglichkeit einen Kontostand abzufragen der den Zeitpunkt der Trennung darstellt?


    VG frase

  • Wie gesagt, er rückte null raus, angeblich hätte er keine Unterlagen mehr... Ich frage mich hauptsächlich ob ein Gericht dies alles so hinnimmt oder die Verschleierung aufdeckt und ihn zur Rechenschaft zieht. Hatte gehofft dass es hier Erfahrungswerte gibt.
    Danke!

  • Ich habe zwar eine Scheidung hinter mir, hatte aber mit der Aufteilung des Zugewinns keine Probleme, denn wir hatten immer gemeinsame Konten.

    Wie gesagt, er rückte null raus, angeblich hätte er keine Unterlagen mehr...

    Dazu gibt es eine klare Regelung im BGB §1379, Auskunftspflicht.

    Auch wenn er keine Unterlagen mehr hat, die Bank hat diese Unterlagen.


    Hast du schon einen Anwalt hinzugezogen?


    VG frase

  • Hallo,


    Vielleicht hilft es,wenn du ihm mit einer offiziellen Berechnung "drohst"


    Dann muss er noch zusaetzlich fuer die Kosten aufkommen.



    edy

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