Art 3 GG
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
Aus den Leitlinien des OLG Koblenz
Aus den Leitlinien des OLG Köln
Welche Fahrtkosten werden anerkannt im Bereich des OLG Koblenz bei 220 Arbeitstagen im Jahr?
Berechnung wie nachstehend: (30 * 10 + 33 * 5) = 465 EUR.
Welche Fahrtkosten werden von anderen OLG anerkannt, z.B. für UHP im Bereich des OLG Köln bei 220 Arbeitstagen im Jahr?
Berechnung wie nachstehend: (30 * 2 * 0,30 + 33 * 2* 0,20) *220/12 = 572 EUR.
Ein Unterschied von 107 EUR macht unter dem Strich einen Unterschied von 53,50 EUR im Geldbeutel, Monat für Monat.
M.E. ein Fall für das Bundesverfassungsgericht.