Hallo ,
meinem Lebensgefährten und mir stellen sich aktuell ein paar Fragen und wir hoffen, dass ihr Licht ins dunkel bringen könnt.
Mein Lebensgefährte lebt seit dem 01.04.2016 von seiner Ex-Frau getrennt und die Scheidung wurde im Mai 2018 rechtskräftig.
Er hat ein Kind mit seiner Ex-Frau (aktuell 11 Jahre) für das er Kindesunterhalt zahlt. Bis 1900€ (Düsseldorfer Tabelle).
Letztes Jahr haben wir im August ein gemeinsames Kind bekommen.
Wir überlegen/planen in naher Zukunft zu heiraten. Hier stellt sich jedoch die Frage, ob mein Gehalt mit Anrechnungsfähig für den Kindesunterhalt des 11-jährigen Kindes ist oder ob mein Gehalt außen vor bleibt.
Wir würden uns über eine Sachkundige Antwort sehr freuen.
Liebe Grüße