Hallo liebes Forum,
der Vater meiner Frau muss ins Pflegeheim. Die Pflegekosten können nicht alleine durch seine Rente/Pflegeleistungen + Ehefrau beglichen werden.
Es ist aber ein Haus vorhanden, in dem die Schwiegermutter (Ehefrau) verbleiben will.
Frage: 1.) Solange hier die Immobilie des Pfelgebedürftigen vorhanden ist, egal wie gross, angemessen oder nicht, wer auch immer im Grundbuch eingetragen ist,
können die Kinder nicht zum Elternunterhalt herangezogen werden? Ist das richtig?
2.) Kann es vorkommen, dass die Immobilie verkauft werden muss und die Schwiegermutter ausziehen muss? Ich habe gelesen, dass das SA normalerweise in solchen
Fällen ein Darlehen gewährt und das dann im Grundbuch eingetragen wird. Ist das richtig? Oder gibt es auch Konstellationen wo trotz der Immobilie die Kinder für Unterhalt
herangezogen werden können?
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Vielen Dank!!!!!