Hallo,
ich habe Fragen zum Unterhalt bei Mangelfallberechnung und Privatinsolvenz.
Mein Ex hat 3 Kinder. Unseres ist das letzte.
Ich bin in den letzten Wochen immer wieder darüber gestolpert, dass alle Kinder gleiches Recht haben und es aufgeteilt wird.
Wieso aber bekommen wir dann so gut wie keinen Unterhalt?
Das älteste Kind ist 10 Jahre alt. Bekommt laut ihm 400 Euro.
Das zweite Kind ist 5 Jahre alt, bekommt laut ihm 270 Euro.
Unser Kind ist 2 Jahre alt und bekommt 100 Euro(mit Zuzahlung der UVK 150 euro).
Wie kann es sein, dass das erste Kind sogar mehr Geld bekommt als ihm zusteht? Düsseldorfer Tabelle
Kind 1 = 427 Euro - hälftiges Kindergeld = 325 Euro
Kind 2 = 372 Euro - hälftiges Kindergeld = 270 Euro
Kind 3 = 372 Euro - hälftiges Kindergeld = 270 Euro
Wenn ab 3 Kindern sogar die zuvorige Stufe angewendet wird also diese Beträge:
Kind 1 = 406 Euro - hälftiges Kindergeld = 304 Euro
Kind 2 = 354 Euro - hälftiges Kindergeld = 252 Euro
Kind 3 = 354 Euro - hälftiges Kindergeld = 252 Euro
Da würde sogar das 2.Kind mehr als ihm zusteht bekommen. Dann kommt die Mangelfallberechnung. Diese sollte aber dann doch zu gleichen teilen aufgeteilt werden.
Also das Kind 1 mehr bekommt ist ja klar, weil es in der nächsten Altersstufe drin ist, aber Kind 2 und 3 müssten doch denselben Betrag erhalten, wenn es zu gleichen teilen aufgeteilt werden muss.
Ich verstehe nicht, warum Kind 2 über das doppelte(fast das 3 fache) mehr bekommt, als Kind 3 und Kind 1 sogar mehr als eigentlich gezahlt werden müsste (in der 2.Berechnung sogar Kind 1 und 2).
Das ganze wird wohl bereits von den anderen Müttern vom Jugendamt berechnet, bzw.unterhaltsvorschusskasse.
Deswegen dachte ich bisher, dass es schon seine Richtigkeit hat. Nachdem ich nun aber gehört habe, was die anderen bekommen, glaube ich irgendwie nicht mehr an die Richtigkeit und finde es nicht fair.
Das er nicht mehr bezahlen kann ist mir klar und fordere ich auch nicht. Denke nur, dass was er bezahlen kann sollte gerecht aufgeteilt werden.
Noch dazu stolpere ich halt gerade immer wieder darüber, dass bei Mangellfallberechnung gleich aufgeteilt werden muss.
Heißt für mich also, wenn Kind 2 und 3 in der gleichen Altersgruppe sind und der Vater zusammen für Kind 2 und 3 370 Euro bezahlen kann, müssen diese 370 Euro durch 2 dividiert werden. Also beide Kinder erhalten je 185 Euro.
Bei uns, also Kind 3 wird der Rest von der Unterhaltsvorschusskasse bezahlt. Also wir bekommen 150 Euro, 100 Euro zahlt er davon an die Kasse zurück.
Es würden dem Staat, bzw.letztlich dem Steuerzahler ja dann auch keine Kosten entstehen, wenn jedes Kind die 185 Euro erhält.
Alle Kinder sind aus verschiedenen Teilorten, heißt 3 verschiedene Jugendämter zuständig. Kind 2 hat eine Beistandschaft.
Kann es sein, dass da die Beistandschaft von Kind 2 da einfach mehr drauf haut, obwohl es eigentlich zum Teil Kind 3 zustehen würde?
Vielen Dank schon mal im Voraus.
Lg