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- Die Mieteinnahmen habe ich um die Renovierungskosten reduziert. Jetzt bekomme ich vom SA die Antwort, dass diese nicht abziehbar sind. „Diese Kosten sind keine substanzerhaltenden Maßnahmen die der Bewohnbarkeit der Immobilie dienen und deshalb unterhaltsrechtlich nicht relevant“ Es handelt sich hierbei um einen neuen Fußboden. Kann mir jemand die rechtliche Grundlage für den Abzug nennen?