Rückzahlung Elternunterhalt/Vergleich

  • Hallo Liebes Forum, ich habe eine Frage zum Elternunterhalt. Ich muss Elternunterhalt in Höhe von 11500 Euro nachzahlen. Die Nachzahlung wird fällig da meine Anwältin und ich lange mit dem Sozialamt diskutiert haben. Nun schlagen sie eine Reduzierung der Nachzahlung auf 9000 Euro vor, sowie ab 01.09.2018 von 450 auf 390 Euro. Erreicht haben wir dieses Angebot aufgrund der Tatsache das mein Vater nicht mein leiblicher Vater ist und Unterhaltsforderungen in meiner Ausbildung verweigert hat (leider keine Unterlagen mehr verfügbar). Seht ihr eine weitere Reduktion aufgrund der angeführten Tatsachen als möglich an? Ich denke an ein Gegenangebot von 4000 Euro und monatlich 150. Mit dem sonst geforderten Betrag verliere ich mein ganzes Erspartes. Zudem bin ich jetzt seit längerem im Krankengeldbezug aufgrund einer Persönlichkeitsstörung, welche auch familiär bedingt ist. Danke für euere Antwort, nächsten Montag muss etwas geschrieben werden. LG

  • Das Sozialamt meinte das ist nicht so relevant, ich hätte das innerhalb von zwei Jahren Anzeigen müssen.

    Das ist richtig. Wenn das Kind selbst die Vaterschaft anficht, beginnt die Anfechtungsfrist mit seiner Volljährigkeit ab dem Zeitpunkt, wenn es von Tatsachen erfährt, die gegen eine Vaterschaft sprechen.


    Auf dieser Schiene wirst du keinen Erfolg haben.


    Ist er in einem Pflegeheim?

    Wenn ja, seit wann und weshalb?


    Ist denn die Berechnung deiner Leistungsfähigkeit richtig?

    Wurde sie überprüft?

    Auf Grund welcher Annahmen wurde eine Leistungsfähigkeit von 450 EUR ermittelt.

  • Awi, hast du Erfahrungen mit der Reaktion des Sozialamtes in Bezug auf einen Vergleich?

    Ich/meine Frau (sie war die Betroffene) haben vor 11 Jahren einen Vergleichsvorschlag gemacht, 5000 EUR Sofortzahlung und dann 65 EUR monatlich. Gefordert wurden damals 16.500 Sofort und 900 EUR monatlich.

    Ich bin dann auf ein gutes Elternunterhaltsforum gestoßen und habe dann gehofft, sie würden meinen Vorschlag nicht rechtzeitig annehmen.

    Sie haben ihn nicht angenommen.

    Gezahlt haben wir 0 EUR.

    Deshalb kann ich nicht zu einem Vergleichsvorschlag raten, bevor ich alle Fakten kenne.


    Bezogen auf meinem Gehalt. 2700 netto, 1800 Selbstbehalt, 900 Euro davon die Hälfte, oder?

    Das Nettogehalt kann doch bereinigt werden.


    Ich habe die Berechnungen durchgesehrn mit meiner Anwältin. Und das erschien logisch. Sollte ich das nochmal hier einstellen?

    Diese Anwältin scheint mir suspekt.

    Sie hätte gleich erkennen müssen, dass das Anfechten der Vaterschaft nicht erfolgreich sein würde.


    Stell mal die Berechnung ein. Du kannst alle persönlichen Daten schwärzen.

    Gibt es mehr als ein Schreiben?

  • Ich komme nicht mit das sie deinen Vergleichdvorschlag nicvt angenommen haben...

    Sie wollten das, was sie gefordert hatten. Bekommen haben sie nichts. Mein Vorschlag war etwas voreilig, da ich zu diesem Zeitpunkt keine Ahnung von Elternunterhalt hatte.


    Was meinst du denn mit mehr als einem Schreiben?

    Bei uns gab es zig Schreiben, da ich die Forderung in ihrer Höhe von Anfang an bezweifelte.

    Von Tag zu Tag lernte ich mehr über Elternunterhalt und bekam immer mehr Informationen und hatte wohl schließlich so viele Argumente, dass sie auf gaben und sich nicht mehr rührten.

  • Bezogen auf meinem Gehalt. 2700 netto, 1800 Selbstbehalt, 900 Euro davon die Hälfte, oder?

    Wenn das die einzigsten Posten sind, die in die Kalkulation fallen, dann stimmt hier etwas nicht...


    Wo sind:


    U.a. Fahrten zum Arbeitsplatz, Wohnkosten, Ausbildungskosten, 5% zusätzliche Altersvorsorge, ggf. Kredite. Es gibt so viele Dinge die es zu berücksichtigen gilt bei den Abzügen.


    Du hast auch ganz sicher eine Anwältin für Familien- und Sozialrecht hinzugezogen?