Hallo liebe Forumsleser,
ich habe eine Frage zum Thema Selbstbehaltserhöhung.
In meinem Selbstbehalt ist eine Warmmiete von 480 berücksichtigt. Ich ziehe nun in eine 1-Zimmer.Wohnung die warm 720 kostet (kein Luxus sondern reale Mietpreise in Freiburg).
Ich habe nun gelesen dass sich mein Selbstbehalt nun um die Differenz erhöhen würde. Dies wären ja 240 € ?!
Oder wird die Differenz nur bis zu einer bestimmten Höhe als Erhöhung gewährt ?
Und wie genau kann ich eine Erhöhung bewerkstelligen ?
Wir haben bei einer Anwältin eine Unterhaltsberechnung machen lassen und diese in die Trennungsvereinbarung aufnehmen lassen.
Müsste ich eine Erhöhung meines Selbstbehalts nun bei Gericht einklagen ?
Falls ja kann man die Kosten hierfür vorher abschätzen ( es ist ja auch immer eine Frage von Kosten und nutzen. Die 240€ mehr im Monat können ja schnell durch hohe Gerichtskosten aufgebraucht sein)
Oder kann ich dies der Unterhaltsempfängerin mitteilen, dass ich die Zahlung kürze und sie müsste dagegen klagen ?
Viele Grüße
Chris