Hallo,
wenn man Gesellschafter eines Unternehmens ist, ist die Ermittlung des Zugewinn bei der Scheidung ja nicht so einfach.
Wenn keine außergerichtliche Einigung möglich ist, braucht man für die Bewertung des Unternehmens dann wohl den Dienst eines Wirtschaftsprüfers.
Wer muss diese Kosten bezahlen? Der Unternehmer oder der Ex-Partner, der den Zugewinn einklagt?
LG